Nachteile bei GbR-Vertragaufhebung nach Gründung?

Bitte um Ihre Vermutung/Bedenken: Was könnte die Gefahr oder Nachteile sein wenn nach einigen Jahren nach der Grüdnung eines Unternehmens den GbR-Vertrag aufgehoben wird? Bei Gründung ist GbR vorteilhaft, da beide GbR-Partner Eheleute sind, die Hartz4 bekommen. Wenn nur eine Person allein Gründet, darf die EhepartnerIn nicht ohne weiteres mithelfen und muss einen 1€-Job annehmen, was sinnlos ist. Bei GbR-Vorhaben ist der Businessplan traghäfig und damit Einstiegsgeld zu erwarten, was für die 1.-2. Gründungsjahre wichtig ist. Bin bewusst: Bei GbR muss man mit allen Privatvermögen haften. Bei Insolvenz sind alle beide gleichzeitig betroffen. Z.Zt, gibt es kein Vermögen aber viele minderjärige Kinder. Hier soll der GbR-Vertrag nach z.B. 3 J. nicht mehr autom. verlängert werden. Die Ehefrau soll formell ausscheiden und weitermitmachen (evtl. als Kleinunternehmerin oder Freiberuflerin o.ä.). Der Ehemann macht das Geschäft weiter als Einzelunternehmer (evtl. Umwandlung in GmbH oder gGmbH). Mit Gewerbamt und FA ist das nur Formelssache. Natürlich nur wenn keine Verbindlichkeit oder Klage sind. Wo könnte es schwierig werden? Das Vertrauen der Kunden wird hierbei nicht negativ beeinflusst. Jedes Jahr wird eine neue „Kundengeneration“ bedient: Den Eltern bestimmter Schulkassen in Gymnasiums.