Nachteile bei Kündigung Bausparvertrag?

Hallo, liebe WWW-ler,

ich habe zum 30.09.1997 über die DVAG einen Bausparvertrag über eine Bausparsumme von 25.000 DM bei der Badenia abgeschlossen. Dieser sollte der Vermögensbildung dienen, war also nie für Bau oder Renovierung gedacht. Im Dezember 2001 habe ich eine neue Arbeitsstelle angetreten, dort aber nie VL beantragt. Seit dem 1. April bin ich arbeitslos und könnte das Guthaben gut gebrauchen. Gegen einen Abschlag von 3% kann ich den Vertrag sofort kündigen, ansonsten mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten. Entstehen mir durch die Kündigung des Vertrages irgendwelche Nachteile (außer dem Abschlag) oder sollte ich den Vertrag lieber weiter laufen lassen? Hat das Guthaben nach Auszahlung einen Einfluß auf mein Arbeitslosengeld, also muss ich das irgendwo als Einkommen angeben? Vielen Dank für Eure Tipps!

Achim

Entstehen mir durch die
Kündigung des Vertrages irgendwelche Nachteile (außer dem
Abschlag) oder sollte ich den Vertrag lieber weiter laufen
lassen?

Vermutlich verlierst Du auch noch die Abschlußgebühr.

Hat das Guthaben nach Auszahlung einen Einfluß auf
mein Arbeitslosengeld, also muss ich das irgendwo als
Einkommen angeben?

Kann ich mir nicht vorstellen, denn das Geld war und ist ja Deines. Es wird Dir nicht von Dritter Seite gezahlt, Du löst eines Deiner eigenen Sparkonten auf.

Hallo Achim,

solange es sich um Arbeitslosengeld handelt ist es m.e. unproblematisch. Hartz IV sieht dann anders aus. Da muss alles offen gelegt werden. U.U. wird dann sogar geprüft, was in den letzten 12 Monaten vor Hartz IV auf den Konten los war und evtl. angerechnet.

mfg.

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Hallo, liebe WWW-ler,

ich habe zum 30.09.1997 über die DVAG einen Bausparvertrag
über eine Bausparsumme von 25.000 DM bei der Badenia
abgeschlossen.

Aja, Pohls Drückerkolonne.

Dann noch Badenia, die Firma aus Schwaben die 4 Leute wegen den überteuerten Ostimmobilienschwindels (anfang der 90iger) in den Selbstmord getrieben hat.

Dieser sollte der Vermögensbildung dienen, war

also nie für Bau oder Renovierung gedacht. Im Dezember 2001
habe ich eine neue Arbeitsstelle angetreten, dort aber nie VL
beantragt. Seit dem 1. April bin ich arbeitslos und könnte das
Guthaben gut gebrauchen. Gegen einen Abschlag von 3% kann ich
den Vertrag sofort kündigen, ansonsten mit einer
Kündigungsfrist von 6 Monaten. Entstehen mir durch die
Kündigung des Vertrages irgendwelche Nachteile (außer dem
Abschlag) oder sollte ich den Vertrag lieber weiter laufen
lassen? Hat das Guthaben nach Auszahlung einen Einfluß auf
mein Arbeitslosengeld, also muss ich das irgendwo als
Einkommen angeben? Vielen Dank für Eure Tipps!

Die Antworten sind schon gegeben (nach einem Jahr, mit Hartz 4, mußt dur die „Hosen runterlassen“).

Warum ich antworte, war die Tatsache DVAG und meine Mitteilung, daß du jemanden aus dem Bekanntenkreis auf dem Leim gegangen bist. Hättest dich durch die alljährliche High Scoring Liste u.a. „Finanztest“ besser informieren sollen.

(Hinterher ist man immer schlauer)

Achim

Gegen einen Abschlag von 3% kann …

3% wovon?

  • von der Bausparsumme
  • oder nut vom bisher angesammelten Guthaben

Der Vertrag ist älter als 7 Jahre

Folgende Lösung könnte sinnvoll sein:
Klären, wieviel Geld im Moment drauf ist und dann die Bausparsume bis auf knapp über diesen Betrag absenken lassen.

Dann ist der Vertrag rasch zuteilungsreif und kann vermutlich fast ohne Verlust ausgezahlt werden.

Möglicher Verlust:

  • Gebühr für Änderung der Vertragssumme.
  • Ein Teil der Abschlussgebühr geht verloren.

Mit Berater sprechen, ob das über oder unter den genannten 3% liegt

und ihn fragen, wann der Vertrag mit der neuen Summe zuteilungsreif wäre.
(eventuell recht schnell)

Gruß JoKu

Hallo Achim.
Es ist wie folg geregelt:
Die Kündigungsfrist wird nicht angewendet und das Guthaben wird sofort ausgezahlt, ohne Diskont, wenn du länger als ein Jahr arbeitslos bist (Nachweis erforderlich).
Du „verlierst“ nur die Abschlussgebühr, die du ja schon gezahlt hast, aber der Zins macht das schon weg.
Falls du noch kein Jahr lang arbeitslos bist, fällt bei der Kündigung OHNE frist, d.h. SOFORT ein % des GUTHABEN an Diskont an. Das Geld ist innerhalb von 2 Tagen auf deinem Konto.
Grüße David