Nachteile bei Stillegung einer BU

Meine Frau hat seit einigen Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Höhe der BU-Rente liegt momentan bei etwa 300€. Nun ist sie schon seit längerer Zeit arbeitslos. Kann sie die BU in der Zeit beitragsfrei stellen ? Welche Nachteile hat es ?

Guten Tag sshp,
das mit der Beitragsfreistellung kann von hier aus nicht beantwortet werden. Hierzu nehmen Sie Rücksprache mit der Zentrale - nicht mit dem
Versicherungsvermittler. Klären Sie dann auch die Möglichkeit einer
Beitragsstundung - das ist etwas anderes als die Beitragsbefreiung.
In jedem Fall sollte Ihnen klar sein, dass eine BU-Rente in Höhe von 300 € - wenn es der einzige Vertrag ist, den Ihre Frau hat - in der Praxis der Berufsunfähigkeit so gut wie keinen Nutzen zeitigt.
Wer auf das Geld angewiesen ist, dem wird es nicht reichen. Mit der Folge, dass ohnehin eine neue Beschäftigung gesucht wird. Sobald diese
gefunden ist, entfällt die Rente, weil dann ja keine BU im Vertragssinn mehr gegegben ist. Bleiben Sie entspannnt. Es gibt Millionen solcher Verträge, die bei Belastung davonfliegen, als hätte es sie nie gegeben.
Gruß
Günther

In jedem Fall sollte Ihnen klar sein, dass eine BU-Rente in
Höhe von 300 € - wenn es der einzige Vertrag ist, den Ihre
Frau hat - in der Praxis der Berufsunfähigkeit so gut wie
keinen Nutzen zeitigt.
Wer auf das Geld angewiesen ist, dem wird es nicht reichen.
Mit der Folge, dass ohnehin eine neue Beschäftigung gesucht
wird. Sobald diese
gefunden ist, entfällt die Rente, weil dann ja keine BU im
Vertragssinn mehr gegegben ist. Bleiben Sie entspannnt. Es
gibt Millionen solcher Verträge, die bei Belastung
davonfliegen, als hätte es sie nie gegeben.
Gruß
Günther

Die BU ist der einzige Vertrag den meine Frau hat. Wenn ich richtig gelesen habe ist die BU im Zusammenhang mit einer LV abgeschlossen worden.
Ich finde diese BU unsinnig, da der Betrag viel zu niedrig ist. Daher würde ich diese gerne kündigen und, wenn meine Frau arbeit finden sollte, eine neue aber höhere BU abschliessen.
Aber das muss man erstmal meiner Frau erklären, die weigert sich da noch :smile:

Hören Sie auf Ihre Frau
Jetzt sieht die Sache schon anders aus. Ihre Frau hat nicht nur die
Abschlusskosten für die BUV sondern auch für die LV vermutlich abgetragen. Ob die BUV sich von der LV so einfach abkoppeln lässt, weiß hier niemand. In jedem Fall heißt Kündigung - nur weil die Summe
unzureichend ist - und Neuabschluss, dass Ihre Frau ein höheres
Einstiegsalter hat und relativ wie absolut höhere Beiträge plus
Abschlusskosten wird bezahlen müssen. Ob sie überhaupt einen Vertrag bekommt, hängt von einer neuen Gesundheitsprüfung ab. Da es sich bei Ihnen offensichtlich nicht um einen Notfall sondern um eine sogenannte
Optimierung handelt - angeregt durch was und wen auch immer - sage ich Vorsicht. Alles vierkommaacht mal überlegen und durchrechnen und
bei Restzweifeln auf Ihre Frau hören. Und die Finger davon lassen.
Gruß
Günther

Sicher bin ich mir nicht ob es gekoppelt ist. Dazu kann ich morgen mal was genaueres schreiben, da muß ich mir mal ihre Unterlagen anschauen.
Was ich aber genau weiß ist das die Beiträge separat abgezogen werden.

In jedem Fall sollte Ihnen klar sein, dass eine BU-Rente in
Höhe von 300 € - wenn es der einzige Vertrag ist, den Ihre
Frau hat - in der Praxis der Berufsunfähigkeit so gut wie
keinen Nutzen zeitigt.
Wer auf das Geld angewiesen ist, dem wird es nicht reichen.
Mit der Folge, dass ohnehin eine neue Beschäftigung gesucht
wird. Sobald diese
gefunden ist, entfällt die Rente, weil dann ja keine BU im
Vertragssinn mehr gegegben ist. Bleiben Sie entspannnt. Es
gibt Millionen solcher Verträge, die bei Belastung
davonfliegen, als hätte es sie nie gegeben.
Gruß

Hallo,

Die BU ist der einzige Vertrag den meine Frau hat. Wenn ich
richtig gelesen habe ist die BU im Zusammenhang mit einer LV
abgeschlossen worden.
Ich finde diese BU unsinnig, da der Betrag viel zu niedrig
ist. Daher würde ich diese gerne kündigen und, wenn meine Frau
arbeit finden sollte, eine neue aber höhere BU abschliessen.

verzeih, das wäre natürlich der Gipfel der kaufmännischen Unlogik!
Es spielt doch überhaupt keine Rolle, ob der Beitrag (umso besser) und die BU-Leistung zu niedrig ist - schließe einfach nur die Differenz zu eurer Wunschleistung ab!
Vorteile der alten BU: jüngeres Eintrittsalter, dadurch geringerer Beitrag - Gesundheitsprüfung für den alten Teil erledigt - Risiko, dass deine Frau gar nichts oder Ausschlüsse bekommt (die alte BU hat sie schon).
Du kannst es drehen und wenden wie du willst: Deine Frau hat Recht!

Aber das muss man erstmal meiner Frau erklären, die weigert
sich da noch :smile:

Gute Frau!

Gruß cooler

hi,

also bei uns (in der versicherung) ist es wie folgt
wichtig ist zu unterscheiden zwischen BU (eigenständiger Vertrag - der nur die BU beinhaltet) oder BUZV (die Berufsunfähigkeitsvers. als zusatzvers. z.b. an einer Risiko LV)

bei einer BU! ist eine beitragsfreistellung nicht mögl. da nur „risikobeiträge“ bezahlt werden und deshalb nichts da ist (an kapital) mit dem man beitragsfrei stellen könnte - d. h. weiterzahlen oder kündigen

bei einer BUZV! wäre es eventl. schon mögl. (wenn entweder genügen überschüsse angespart sind, oder eine kapital lv für guthaben sorgt) dann ist nach 6 monaten eine neue gesundheitsprüfung fällig (hat die frau z.b. zwischenzeitl. eine allergie bekommen - gibt das wahrscheinlich nen ausschluss) während der beitragsfreistellung ist der versicherungsschutz in der regel vermindert - wird sie also da bu - gibt es weniger als die 300 mtl.

ich persönl. würde meine bu wenn es geht nicht auflösen 300 euro ist besser als gar nix - finde ich. und wie der „kollege“ schon sagte höheres eintrittsalter = höherer beitrag…viell. noch nen anderen beruf zwischenzeitl. dann wird sie da viell. auch noch hochgestuft (kann natürlich auch runtergestuft werden)

ich halte von dieser rumkündigerei nichts… - aber das ist meine ganz persönliche meinung…

lg ich hoffe ich konnte etwas licht ins dunkel bringen