NAchteile der LTD gegenüber der GmbH

Tachauch.

Wir beabsichtigen, eine Handelsunternehmung zu gründen.
Aus Kosten- und Verwaltungsersparnisgründen haben wir das Konstrukt der englischen Ltd angesehen. Wer kennt sich damit gut aus und
kann uns ein paar NAchteile durchgeben? Wir sind mehrere PArtner,
die sich natürlich auch gegeneinander im Gesellschafter Vertrag absichern werden…

Dank im Voraus!

Gruss

Zaphod

Hi,

Du brauchst nur in genau diesem Brett etwas nach unten zu scrollen :smile:

Da ist schon einiges zu dem Thema erwähnt…

Grüße, Dalia

Hallo!

Aus Kosten- und Verwaltungsersparnisgründen haben wir das
Konstrukt der englischen Ltd angesehen.

Das Argument verstehe ich nicht. Wer eine einfache Gründung und niedrige Kosten zum Maßstab macht, wählt ein Einzelunternehmen und bei mehreren Partnern eine GbR. Wenn es weshalb auch immer eine Kapitalgesellschaft sein soll, bietet sich eine GmbH an. Eine Ltd ist dagegen vergleichsweise kompliziert, denn dabei hast Du es nicht einfach mit dem örtlichen Amtsgericht und dem Notar um die Ecke zu tun. Die Ltd mußt Du z. B. in England oder Neuseeland gründen.

Zuweilen wird das Mindeststammkapital einer GmbH mit den Gründungskosten verwechselt und dieser Irrtum bringt Leute auf das schmale Brett der Ltd. Auch eine Ltd ist eine Kapitalgesellschaft und ohne Kapital läßt sich i. d. R. kein Handelsgeschäft betreiben. Wer es dennoch versucht, ist bei der ersten Gehaltszahlung (an sich selbst) oder nach der ersten Telefonrechnung pleite.

Überleg Dir das Vorhaben noch einmal und frage Dich, weshalb es überhaupt eine Kapitalgesellschaft sein soll. In Deiner Frage tauchte etwas von Absichern der Partner/Gesellschafter auf. Vor wem oder was sollen Gesellschafter abgesichert werden? Gegenüber Banken hilft die ganze Haftungsbeschränkung nicht. Geld gibts nur gegen selbstschuldnerische Bürgschaft. Wer sich von Lieferanten etwas bestellt und vorher weiß, daß er kein Geld hat, begeht Betrug. Da hilft die Haftungsbeschränkung also auch nicht weiter. Abgesehen davon werden Lieferanten eine neu gegründete Ltd. ziemlich sicher nur gegen Vorkasse beliefern.

Es kann triftige Gründe geben, die eine Ltd-Gründung nahelegen. Ich möchte das hier nicht im Detail aufdröseln, aber Hintergrund kann z. B. eine Verurteilung wegen einer Wirtschaftsstraftat sein, die einer Tätigkeit als Geschäftsführer entgegen steht und deshalb werden Strohmann-Konstruktionen gewählt. Abgesehen von solchen Fällen kann ich keinen Vorteil in einer in Deutschland tätigen Ltd erkennen.

Gruß
Wolfgang