Nachteile durch längere Krankheit

Guten Abend,
erbitte Hilfe zu Folgender Frage:

Frau X ist seit 3 Monaten (mit kurzer Unterbrechung) krankgeschrieben. Die Ursache der Krankheit ist noch nicht herausgefunden, Untersuchungen laufen. Da nicht sicher ist, ob die Krankheit ansteckend ist, kann Frau X gerade in einem Krankenhaus zur Zeit nicht arbeiten.
Frau X hatte ein Gespräch mit der Pflegedienstleitung. Man gab ihr eine kurze Frist, die Arbeit wieder aufzunehmen, da man ansonsten eine neue Kraft einstellen müsse. Nach Gesundung müsse Frau x auf eine andere Station wechseln.
So weit, so gut.
Falls aber keine Stelle auf einer geeigneten Station frei sei, müsse Frau X ohne Bezahlung zu Hause bleiben.
Ist Letzteres rechtens?

Gruß
Renchen

Falls aber keine Stelle auf einer geeigneten Station frei sei,
müsse Frau X ohne Bezahlung zu Hause bleiben.
Ist Letzteres rechtens?

Falls Frau X ungekündigt ist und arbeitsfähig, ist das Unsinn. Frau X muß dann ihre Arbeitskraft zu den arbeitsvertraglichen Bedingungen anbieten. Ruft sie der AG nicht ab, ist er idR im sog. „Annahmeverzug“, d.h. er muß zahlen, auch wenn Frau X nicht arbeitet.

&Tschüß

Gruß
Renchen

Wolfgang

Vielen Dank für die Antwort.

Renchen

Nachtrag: Rechtsgrundlage
…§ 615 BGB:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__615.html