hach, ist tatsächlich wieder der Fall eingetreten, dass ich hier nicht die Antwort auf eine meiner Fragen gefunden habe, drum stell ich sie einfach mal.
Ich hab gehört, dass Leute, die sich in einer Therapie befinden oder sogar sich mal in einer befunden haben, keine ‚Heilberufe‘ ergreifen dürfen. Mit Heilberufe meine ich alles aus der Sparte Humanmedizin, ob nun Sanitäter, Krankenschwester oder Arzt. Stimmt dies, und ist dies wirklich so konsequent? Insbesondere, wenn die Therapie nichts mit dem Job zu tun hat. Muss dies angegeben werden, z.B. beim Bewerbungsgespräch?
Würde mich über eine baldige Antwort freuen,
der Nutz
Hallo, also zumindest der Heilpraktiker hat vor seiner fachlichen Überprüfung (also ob er genug weiß) vor dem Gesundheitsamt eben jenem, um einen Termin zu bekommen, ein polizeiliches Führungszeugnis, ein schulzeugnis und ein Ärztliches Attest über seine körperliche und seelische Eignung einzureichen (bei Seelischer Eignung werden vor allem Psychische Krankheiten und Süchte abgeklopft, körperlich muss er in der Lage sein alle notwendigen Untersuchungen durchzuführen, dazu gehört zB. auch die Beurteilung des Aussehens des PAt., also blind würde auch nicht gehen, Arm ab wär auch schwierig…)
Bei Ärzten kannste ja mal in die Approbationsordung reinschauen.