Wie lange muss bei einem Mietshaus nachts die Aussenbeleuchtung brennen,gibt es dafür Vorschriften,wie sieht es mit der Hausnummernbeleuchtung nachts aus.
Besten Dank
Wie lange muss bei einem Mietshaus nachts die Aussenbeleuchtung brennen,gibt es dafür Vorschriften,wie sieht es mit der Hausnummernbeleuchtung nachts aus.
Besten Dank
Hallo!
Das ist Ländersache.
Es kann sein(Hamburg z.B.) dass Mehrfamilienhäuser hinterleuchtete Nummernleuchten in Dauerschaltung haben müssen.
Aber wegen des Stromverbrauchs braucht man sich bei den modernen Leuchten wirklich keine Sorgen zu machen !
Für die Zuwegung und das Vordach mit den Klingelschildern ist der Vermieter zuständig. Da er für die Verkehrssicherheit verantwortlich ist, ist auch dort ein Dauerlicht erforderlich, evtl. kann man in den Nachtstunden(nach 24 Uhr) die Lichtstärke absenken, also einzelne Leuchten abschalten.
Also auf Zuwegung 3 Leuchten, nachts dann noch eine brennen lassen.
Liegt an Örtlichkeit, ob Stufen vorhanden usw.
Dem Vermieter kann das eigentlich egal sein, er zahlt den Verbrauch nicht, alles umlegbar auf Bewohner.
Er trägt „nur“ die Folgen von „Dunkelunfällen“, wenn nicht ausreichend beleuchtet!
mfG
duck313
mfG
duck313
Hallo !
Ob die Hausnummer dauernd beleuchtet sein muss, ist überall anders geregelt. Allerdings ist es sinnvoll, eine dauernde Hausnummernbeleuchtung (Solar ? ) zu installieren. So muss die Feuerwehr/ der Rettungsdienst nachts nicht lange suchen.
Die Beleuchtung des Weges könnte auch an einen Bewegungsmelder gekoppelt werden. Jedenfalls wenn man Energie sparen will.
Ich hab auch schon Wegbeleuchtungen gesehen, die über Taster und Zeitrelais gesteuert wurden.