Nachtr. handschriftliche Änderung der Rechnung

Hallo Zusammen,

ich weiß, diese Frage gab es schonmal aber die Antwort hat mir leider nicht gereicht.

Fall:
Jemand bekommt eine Hotelrechnung und bezahlt 50 EUR weniger, was er auch auf der Hotelrechnung vermerkt bzw. die zuviel Abgerechneten 50 EUR durchstreicht und den „richtigen“ Gesamtbetrag auf die Rechnugn schreibt.

Das darf er ja eigentlcih nicht, sondern das Hotel muss eine Korrekturrechnung stellen.

Finde ich diese Aussage oder irgentwelche Aussagen dazu auch im gesetz oder Durchführung/Erlasse?

Gruß
Anja

Nein, denn natürlich darf er das. Das Durchstreichen ist rechtlich völlig belanglos. Das einzige, woran man überhaupt denken könnte, wäre eine Urkundenfälschung, aber dazu muss der Eindruck erweckt werden (sollen), dass das Hotel die Rechnung so ausgestellt habe.

Levay

Aber woher weiß ich asl Buchhalterin, ob das mit dem Hotel so abgesprochen ist und ob das Hotel die rechnung geändert hat?
Ich kann doch auf eine fremd ausgestellte Rechnung nicht einfach beträge drauf kritzeln wie es mir gefällt, oder doch?

Anja

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Aber woher weiß ich asl Buchhalterin, ob das mit dem Hotel so
abgesprochen ist und ob das Hotel die rechnung geändert hat?
Ich kann doch auf eine fremd ausgestellte Rechnung nicht
einfach beträge drauf kritzeln wie es mir gefällt, oder doch?

Anja

Hallo Anja,

wir ändern Rechnungen auch einfach handschriftlich ab, wenn die Massen beispielsweise nicht stimmen. Der Auftragnehmer bekommt eine Kopie der geänderten Rechnung. Hier ein Link der aussagt, wann die Rechnung geändert werden darf:

http://www.vnr.de/b2b/steuern-buchfuehrung/buchfuehr…

Gruß
Tina

Vielen Dank für den Hinweislink, hat mir sehr weitergeholfen. ich habe dadurch eine Info des LAndesamtes gefunden, wo auf ein BMF-Schreiben hingewiesen wird, wo alles genau beschrieben ist.
Vielen Dank!

Anja

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