nachträgeliche Lohnabrechnung

Liebe Wissenden,

stellt Euch bitte folgenden Fall vor: Eine im Baugewerbe tätige Unternehmung wird in 2011 verurteilt, einem inzwischen entlassenen Mitarbeiter nachträglich für in 2010 geleistete Arbeit höheren Stundenlohn sowie eine „Auslöse“ zu zahlen.

Wir wäre die Lohnabrechnung anzulegen? Anmeldung/Abmeldung z. B. im Mai 2011 (Monat des Gerichtsurteils) mit Lohnsteuerkarte 6?

Ich würde mich über eine nette Antwort freuen.

Viele Grüße

Berta