Lieber Ansprechpartner/-in,
für die Steuererklärung 2011 habe ich „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ angekreuzt, um meine nocht nicht steuerlich geltend gemachte Fortbildungskosten von 2008 und 2009 (nach meinem Erststudium) nachträglich zu berücksichtigen. Wichtig ist, dass diese erst nach Beendigung des Studiums entstanden sind und einen eindeutigen Bezug zum erlernten Beruf haben.
Zusammenfassung:
- erstmalige Arbeitsaufnahme nach dem Studium im Jahr 2009
- keine Steuererklärungen vor dem Jahr 2009 eingereicht (erst für das Steuerjahr 2009 im Jahr 2010)
- möchte meine Fortbildungskosten aus dem Jahre 2008 und 2009 nachträglich steuerlich geltend machen
- Ablehnung vom FA mit der Begründung:
„Für die Jahre in denen diese Kosten entstanden sind, können sie keine EKSt.Erklärung nachreichen, da diese bereits
mehr als 4 Jahre zurückliegen und für die Folgejahre ist die Einspruchsfrist bereits abgelaufen.“
Jedoch habe ich hier andere Informationen bekommen:
http://www.steuertipps.de/beruf-job/werbungskosten-a…
„Wenn Sie bisher keine Steuererklärung für die Jahre ab 2004 abgegeben haben, können Sie einen Antrag auf Verlustfeststellung stellen – und zwar bis zu 7 Jahre rückwirkend, d.h. bis Ende 2012 noch rückwirkend bis 2005. Dazu kreuzen Sie auf dem Mantelbogen der Steuererklärung den Kasten „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ an. Gleichzeitig ermitteln Sie Ihre Studienkosten und tragen diese in der Zeile „Fortbildungskosten“ der Anlage N ein.“
Jetzt meine Frage an Sie, ob es hier für mich noch irgendeine Möglichkeit besteht diese Fortbildungskosten steuerlich zu berücksichtigen?
Vielen Dank für ein kurzes Feedback und Grüße,
Hans Klausen