für die Steuererklärung 2011 habe ich „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ angekreuzt, um meine nocht nicht steuerlich geltend gemachte Fortbildungskosten von 2008 und 2009 (nach meinem Erststudium) nachträglich zu berücksichtigen. Wichtig ist, dass diese erst nach Beendigung des Studiums entstanden sind und einen eindeutigen Bezug zum erlernten Beruf haben.
Zusammenfassung:
erstmalige Arbeitsaufnahme nach dem Studium im Jahr 2009
keine Steuererklärungen vor dem Jahr 2009 eingereicht (erst für das Steuerjahr 2009 im Jahr 2010)
möchte meine Fortbildungskosten aus dem Jahre 2008 und 2009 nachträglich steuerlich geltend machen
Ablehnung vom FA mit der Begründung:
„Für die Jahre in denen diese Kosten entstanden sind, können sie keine EKSt.Erklärung nachreichen, da diese bereits
mehr als 4 Jahre zurückliegen und für die Folgejahre ist die Einspruchsfrist bereits abgelaufen.“
„Wenn Sie bisher keine Steuererklärung für die Jahre ab 2004 abgegeben haben, können Sie einen Antrag auf Verlustfeststellung stellen – und zwar bis zu 7 Jahre rückwirkend, d.h. bis Ende 2012 noch rückwirkend bis 2005. Dazu kreuzen Sie auf dem Mantelbogen der Steuererklärung den Kasten „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ an. Gleichzeitig ermitteln Sie Ihre Studienkosten und tragen diese in der Zeile „Fortbildungskosten“ der Anlage N ein.“
Jetzt meine Frage an Sie, ob es hier für mich noch irgendeine Möglichkeit besteht diese Fortbildungskosten steuerlich zu berücksichtigen?
Deine Fragen kann ich Dir leider auch nicht erschöpfend beantworten. Allerdings schreibst Du, dass Du für das Steuerjahr 2008 keine Steuererklärung eingereicht hast - da stellt sich natürlich die Frage, ob Du für 2008 überhaupt Steuern bezahlt hast, oder die Dir nicht, wie für ggf. Studentische Arbeitsaufnahme, wieder erstattet worden sind. Dann greift natürlich das alte Prinzip: keine Steuern bezahlt, auch keine Steuererstattung!
Dann noch eine Frage: Hast Du denn gegen den Ablehnungsbescheid des FA rechtzeitig Einspruch eingelegt (Frist normalerweise 4 Wochen nach Zustellung)- wenn nicht, dann ist der Ablehnungsbescheid rechtskräftig und ein weiterer Einspruch auf Anerkennung sinnlos.
Ob Du wirklich Chancen hast, Deine Steuererklärung von 2009 nachträglich korrigieren zu lassen, kann Dir am besten ein Fachanwalt für Steuerrecht (nicht ein Steuerberater!) erklären - je nach Höhe der von Dir zu erklärendem Betrag kann sich ein Beratungsgespräch lohnen - Kosten hierfür Verhandlungssache, meistens aber zwischen 130-150 €.
Dies ist kein buchhalterisches, sondern ein einkommenssteuerliches Problem, somit kann ich keinen fundierten Rat geben.
Aus dem Gelesenen würde ich meinen, dass für 2008 eine Erklärung mit Verlustvortrag und in 2009 dann die mit den Fortbildungkosten und ersten Beschäftigung richtig gewesen wäre. Nun scheinen aber schon 2009 als auch 2010 ohne dies abgewickelt worden zu sein. Klar will das FA das dann nicht mehr. Auch Finanzbeamte sind Menschen mit denen man sprechen kann. Ich würde einfach mal bei dem Sachbearbeiter mit den Unterlagen vorsprechen und ihn um Rat fragen. Im Zweifelsfall kann man es vielleicht als offensichtliche Unrichtigkeit (Unwissenheit des Steuerpflichtigen schützt vermutlich nicht) durchbekommen.
Viel Glück !
leider kenne ich mich bei der Einkommensteuer nicht so gut aus und kann daher nur raten, in diesem spez. Fall einen Steuerberater oder günstiger, die Lohnsteuerhilfe am Ort aufzusuchen. Gerade in einer Universitätsstadt sollte die Lohnsteuerhilfe bei diesen Fragen helfen können, zu geringen Gebühren.