Nachträglich 3. Mietkaution

Guten Tag,

Familie ST sind Anfang Juni 2009 in eine Mietswohnung samt Hund eingezogen, welcher auch im MV steht. Der VM stimmte einen Einzug ein. Gezahlt habt Familie ST normal 2NK. Bis zum heutigen Tag hat der VM den Mietvertrag einbehalten, weil er angeblich immer irgend etwas in Unterlagen (Lohnbescheinigungen) nicht lesen konnte. Jetzt machte die zuständige Marklerin Familie ST darauf aufmerksam, dass der VM nachträglich noch eine 3. NK als Kaution haben möchte, da angeblich durch den Hund erhebliche Schäden auf dem Laminat (Trittfestigkeitsklasse 3) entstehen würden.

In wie fern ist das zulässig?

Liebe Grüße Sanny

Der Vermieter hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine Kaution in Höhe von 3 Netto-Monatsmieten, es sei denn, es wurde vertraglich zuvor etwas anderes vereinbart.

Hallo Sanny,

zulässig ist nur das, was im Mietvertrag steht. Wenn dort zwei Monatsmieten Kaution vereinbart wurden, dann ist dies alles, was der VM verlangen kann.

Eine einseitige Vertragsänderung ist nicht zulässig.

Gruß!

Horst