Nachträglich abestzen von Auto usw

Hallo,
ich mache gerade meine Vst Anmeldung und habe festgestellt,dass
ich mein Auto und alle damit in Verbindung stehenden Kosten noch nicht abgesetzt habe.

Wie verfahre ich nun am einfachsten unter folgender Konstellation:
-frisch selbständig gemacht (April 02)
-noch keine UStVoranmeldung abgegeben (ich schäme mich ja auch)
-altes Auto
-kein Fahrtenbuch geführt, doch gewerbliche Fahrten können im großen und ganzen nachvollzogen werden.

Wie gehe ich nun am einfachsten vor um die Kosten abzusetzen.
Da es ein altes Auto ist werde ich die vorwiegend private Nutzung
angeben und kann dann pauschal die gefahrenen Kilometer mal
0,3 Eurocent multiplizieren und als Aufwand ohne Steuern verbuchen,oder ???

Wie soll ich die fahreten nun nachweisen ?
Soll ich eine Aufstellung der gewerblichen Fahrten als Tabelle
/ monat machen oder wie ???

Da ich in meinem ersten Geschäftshalbjahr einen Gewinn gemacht habe, würde ich gerne die Steuerlast erheblich senken.
Was kann ich da tun ???
Kann ich im Hinblick auf das neue Jahr und einen geplanten Autokauf (wenn genug Schotter reinkommt) etwas als Rücklage verbuchen ???

herzlichen Dank :smile:

Hallo!

  1. Trenne gedanklich unbedingt Umsatzsteuer und Gewinnermittlung!

  2. Sammle alle Belege und erfasse die Einnahmen und Ausgaben bei Bezahlung.

  3. Wenn Du Dein Auto zu mehr als 50% betrieblich nutzt, musst Du es bei einfacher Einnahme-Überschuss-Rechnung als Betriebsvermögen behandeln, darunter ist es zwingend Privatvermögen.

  4. Ist es Betriebsvermögen, musst Du monatlich 1% von ursprünglichen Bruttolistenpreis als fiktive Einnahme zurechnen, weil Du die Ausgaben voll (und nicht nur anteilig) abziehst. Ggf. kannst Du ein geführtes Fahrtenbuch zugrundelegen und den tatsächlichen Kostenanteil für Privatfahrten ermitteln. (>50% voll Privatvermögen!)

  5. Wenn Du noch keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben hast, musst Du dies nachholen. Allerdings führen Vorsteuererstattungen erst in 2003 zu Einnahmen (Zufluss). Daher Bruttoausgaben in 2002 bei der Gewinnermittlung abziehbar. - Abgesehen davon könnest DU Kleinunternehmer sein. Dann ist keine Vorsteuer abziehbar und keine Umsatzsteuer abzuführen (=> FAQ).

  6. Vorsteuer auf nach dem 31.3.1999 erworbene Fahrzeuge nur zu 50% abziehbar, ebenso für die laufenden Kosten. Dafür unterliegt der o. g. Privatfahrtenanteil nicht der Umsatzsteuer. Da die Nutzung des Fahrzeugs wohl zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt („altes Fahrzeug“), besteht ein teilweiser Vorsteuerabzug, so dass der Privatfahrtenanteil der Umsatzsteuer zu unterwerfen ist (1% x 12 Mon. x BrLiPr x 80% = … x 16% USt). anders Kleinunternehmer!!!

  7. Für die Anschaffung eines PKW kannst Du i. H. v. 40% der geplanten Anschaffungskosten eine fiktive Betriebsausgabe ansetzen, die bei tatsächlicher Anschaffung zu einer fiktiven Betriebseinnahme führt (Ansparabschreibung). Dabei ist es unerheblich, ob Du später tatsächlich Anspruch auf die Sonderabschreibung hast.

Ciao!
Nemo

hi,

den wichtigsten hinweis hat nemo vergessen: suche dir einen steuerberater. bei deinem fall ist viel zu tun (sh. nemos ausführungen), denen ist nichts mehr hinzuzufügen.

nimm mal alle unterlagen unter den arm, sammle schon ein sack voll fragen zusammen (ansätze hast du ja hier) und dann frage einen steuerberater, was er für eine solch geartete beratung sehen will (lass dir einen kostenvoranschlag machen!) und ab geht er…

gruss vom

showbee

p.s. danke für den gästebucheintrag.

Und wie gehts weiter
Hi Nemo & Showbee,

  1. Trenne gedanklich unbedingt Umsatzsteuer und

Gewinnermittlung!

Ist passiert ! Vor bzw.Umsatzsteuer monatlich, Gewinnermittlung
am Jahresende :smile:
Ist man bis 7000,- Euro Gewinn noch Einkommensteuerbefreit, oder
was darf ich dann noch von meinem Gewinn als lediger an das FA abführen ???

  1. Sammle alle Belege und erfasse die Einnahmen und Ausgaben

bei Bezahlung.

Das ist klar und ist auch „schon“ gebucht Laxware Buchhalter (bis auf das Auto)

  1. Wenn Du Dein Auto zu mehr als 50% betrieblich nutzt, musst
    Du es bei einfacher Einnahme-Überschuss-Rechnung als
    Betriebsvermögen behandeln, darunter ist es zwingend
    Privatvermögen.

Das kenne ich auch so. Vorteil von Privatvermögen keine monatliche 1% Buchung & Verkauf ist Umsatzsteuerfrei, oder ?

  1. Ist es Betriebsvermögen, musst Du monatlich 1% von
    ursprünglichen Bruttolistenpreis als fiktive Einnahme
    zurechnen, weil Du die Ausgaben voll (und nicht nur anteilig)
    abziehst. Ggf. kannst Du ein geführtes Fahrtenbuch
    zugrundelegen und den tatsächlichen Kostenanteil für
    Privatfahrten ermitteln. (>50% voll Privatvermögen!)
  1. Wenn Du noch keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben
    hast, musst Du dies nachholen. Allerdings führen
    Vorsteuererstattungen erst in 2003 zu Einnahmen (Zufluss).

Das mache ich ja gerade, aber Einnahmen hatte ich schon und bin
derzeit (leider :smile: in der Gewinnzone.

Daher Bruttoausgaben in 2002 bei der Gewinnermittlung
abziehbar. - Abgesehen davon könnest DU Kleinunternehmer sein.
Dann ist keine Vorsteuer abziehbar und keine Umsatzsteuer
abzuführen (=> FAQ).

Ich bin noch Kleinunternehmer aber mit Umsatzsteuerpflicht (habe dies auch schon auf meinen Kundenrechnungen ausgewiesen)

  1. Vorsteuer auf nach dem 31.3.1999 erworbene Fahrzeuge nur zu
    50% abziehbar, ebenso für die laufenden Kosten. Dafür
    unterliegt der o. g. Privatfahrtenanteil nicht der
    Umsatzsteuer. Da die Nutzung des Fahrzeugs wohl zum vollen
    Vorsteuerabzug berechtigt („altes Fahrzeug“), besteht ein
    teilweiser Vorsteuerabzug, so dass der Privatfahrtenanteil der
    Umsatzsteuer zu unterwerfen ist (1% x 12 Mon. x BrLiPr x 80% =
    … x 16% USt). anders Kleinunternehmer!!!

Das soll auf keinen Fall passieren !
Hört mal als Jungunternehmer im IT Bereich, der zwar schwarze Zahlen schreibt, hat man noch nicht jeden Monat fette Kohle um
für alte Autos hinzublättern.

  1. Für die Anschaffung eines PKW kannst Du i. H. v. 40% der
    geplanten Anschaffungskosten eine fiktive Betriebsausgabe
    ansetzen, die bei tatsächlicher Anschaffung zu einer fiktiven
    Betriebseinnahme führt (Ansparabschreibung). Dabei ist es
    unerheblich, ob Du später tatsächlich Anspruch auf die
    Sonderabschreibung hast.

Das bedeutet ich kann im ersten Geschäftsjahr diese Sonderabschreibung ansetzen, um unter die mindestgrenze für Einkommensteuer zu kommen und mir domit etwas Luft zu verschaffen. (Derzeit ist die Kasse extrem leer)

Noch mal als Zusammenfassung.
Ich werde schon zum Steuerberater gehen, will dies noch auf finanziellen Gründen vermeiden (die ziehen mit die Wurst vom Brot). Derzeit will ich es noch alleine hinbekommen und will die fehlenden Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben damit mich das FA nicht einsperrt :smile: Mir fehlt also mein Auto.

Ich werde es so machen:
Erstelle eine Liste mit allen Fahrten (privat und beruflich) und buche die beruflichen Km als Aufwand ohne VSt. mit km x 0,3 €
Die Liste wird so aussehen, dass der private Anteil zum gewerblichen 50 % übersteigt. Sehe ich das richtig ???

danke Euch !

mit dem Gang zum Steuerberater?
Hallo!

Wenn Du Rechungen mit Umsatzsteuer erteilt hast, war das u. U. schon der erste Fehler. Um nicht noch weitere Fehler zu machen, gehe am besten gleich zum Steuerberater. Du glaubst doch nicht etwa, dass es billiger wird, wenn er später alles nochmal machen soll, oder?

Ciao!
Nemo

PS: Steuerberatung darf hier nicht erfolgen und ich denke, meine Ausführungen waren schon sehr auf den Einzelfall bezogen…

OK
Hi Meno,
danke für den Support. Ich werde morgen (heute) mal bei
einem Steuerberater vorbeischauen und Ihm die Sache auf
den Tisch legen.

PS: Das mit der Umsatzsteuer war aber OK, denn auch als Kleinunternehmer kann ich die Umsatzsteuerpflicht verlangen.

cu
NIP