Und wie gehts weiter
Hi Nemo & Showbee,
- Trenne gedanklich unbedingt Umsatzsteuer und
Gewinnermittlung!
Ist passiert ! Vor bzw.Umsatzsteuer monatlich, Gewinnermittlung
am Jahresende 
Ist man bis 7000,- Euro Gewinn noch Einkommensteuerbefreit, oder
was darf ich dann noch von meinem Gewinn als lediger an das FA abführen ???
- Sammle alle Belege und erfasse die Einnahmen und Ausgaben
bei Bezahlung.
Das ist klar und ist auch „schon“ gebucht Laxware Buchhalter (bis auf das Auto)
- Wenn Du Dein Auto zu mehr als 50% betrieblich nutzt, musst
Du es bei einfacher Einnahme-Überschuss-Rechnung als
Betriebsvermögen behandeln, darunter ist es zwingend
Privatvermögen.
Das kenne ich auch so. Vorteil von Privatvermögen keine monatliche 1% Buchung & Verkauf ist Umsatzsteuerfrei, oder ?
- Ist es Betriebsvermögen, musst Du monatlich 1% von
ursprünglichen Bruttolistenpreis als fiktive Einnahme
zurechnen, weil Du die Ausgaben voll (und nicht nur anteilig)
abziehst. Ggf. kannst Du ein geführtes Fahrtenbuch
zugrundelegen und den tatsächlichen Kostenanteil für
Privatfahrten ermitteln. (>50% voll Privatvermögen!)
- Wenn Du noch keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben
hast, musst Du dies nachholen. Allerdings führen
Vorsteuererstattungen erst in 2003 zu Einnahmen (Zufluss).
Das mache ich ja gerade, aber Einnahmen hatte ich schon und bin
derzeit (leider
in der Gewinnzone.
Daher Bruttoausgaben in 2002 bei der Gewinnermittlung
abziehbar. - Abgesehen davon könnest DU Kleinunternehmer sein.
Dann ist keine Vorsteuer abziehbar und keine Umsatzsteuer
abzuführen (=> FAQ).
Ich bin noch Kleinunternehmer aber mit Umsatzsteuerpflicht (habe dies auch schon auf meinen Kundenrechnungen ausgewiesen)
- Vorsteuer auf nach dem 31.3.1999 erworbene Fahrzeuge nur zu
50% abziehbar, ebenso für die laufenden Kosten. Dafür
unterliegt der o. g. Privatfahrtenanteil nicht der
Umsatzsteuer. Da die Nutzung des Fahrzeugs wohl zum vollen
Vorsteuerabzug berechtigt („altes Fahrzeug“), besteht ein
teilweiser Vorsteuerabzug, so dass der Privatfahrtenanteil der
Umsatzsteuer zu unterwerfen ist (1% x 12 Mon. x BrLiPr x 80% =
… x 16% USt). anders Kleinunternehmer!!!
Das soll auf keinen Fall passieren !
Hört mal als Jungunternehmer im IT Bereich, der zwar schwarze Zahlen schreibt, hat man noch nicht jeden Monat fette Kohle um
für alte Autos hinzublättern.
- Für die Anschaffung eines PKW kannst Du i. H. v. 40% der
geplanten Anschaffungskosten eine fiktive Betriebsausgabe
ansetzen, die bei tatsächlicher Anschaffung zu einer fiktiven
Betriebseinnahme führt (Ansparabschreibung). Dabei ist es
unerheblich, ob Du später tatsächlich Anspruch auf die
Sonderabschreibung hast.
Das bedeutet ich kann im ersten Geschäftsjahr diese Sonderabschreibung ansetzen, um unter die mindestgrenze für Einkommensteuer zu kommen und mir domit etwas Luft zu verschaffen. (Derzeit ist die Kasse extrem leer)
Noch mal als Zusammenfassung.
Ich werde schon zum Steuerberater gehen, will dies noch auf finanziellen Gründen vermeiden (die ziehen mit die Wurst vom Brot). Derzeit will ich es noch alleine hinbekommen und will die fehlenden Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben damit mich das FA nicht einsperrt
Mir fehlt also mein Auto.
Ich werde es so machen:
Erstelle eine Liste mit allen Fahrten (privat und beruflich) und buche die beruflichen Km als Aufwand ohne VSt. mit km x 0,3 €
Die Liste wird so aussehen, dass der private Anteil zum gewerblichen 50 % übersteigt. Sehe ich das richtig ???
danke Euch !