Nachträglich ALG-Geld zurückzahlen

Hallo Leute,

ich habe da ein Anliegen und hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich habe heute am 16.12.2011 ein Schreiben vom Arbeitsamt bekommen, dass ich vom 31. Mai bis 13. Juni 2011 eine Sperrzeit bekomme, weil ich angeblich meine Eigenbemühungen zur Beendigung meiner Arbeitslosigkeit nicht nachgewiesen habe.

Jetzt meine Fragen:

  1. Darf das Arbeitsamt nachträglich eine Sperrzeit verhängen?
  2. Muss ich das ALG zurückzahlen, obwohl ich die NAchweise dorthin geschickt habe?
  3. Da es jetzt schon über sechs Monate her ist, muss ich das ALG zurückbezahlen?
  4. WIeso kommt so ein Schreiben erst jetzt?

Danke euch für eure Antworten.

Hallo,

da kann ich dir leider auch nicht weiter helfen. Das Thema Arbeitsamt ist besser in den Händen eines Anwalts für Sozialrecht aufgehoben.

Gruß, kakrola63