Nachträglich arbeitslos melden - Rente?

Hallo,

also hab jetzt für meinen Fall im Archiv leider keine passende Antwort gefunden, deswegen werd ich sie jetzt mal so los.

Ich bin am 11.sept.09 gekündigt worden in meiner alten Firma. 4 Tage später hab ich mit der BOS angefangen, also am 15.sept.09.

Hab mich in dieser Übergangszeit von 4 Tagen aber nicht arbeitslos gemeldet, meine Mitschüler meinte aber das müsse ich sonst bekommen ich später Schwierigkeiten mit meiner Rente.

Hab daraufhin beim Arbeitsamt angerufen und mich nachträglich gemeldet, die rechte junge Frau am Telefon meinte aber nur ich kann mich nicht nachträglich melden und auf meine Frage hin ob sich das nun auf meine Rente auswirkt meinte sie nur, sie habe davon keine Ahnung ich solle mich da informieren wohin ich meine Rente zahle (???). Das hat bei mir nur noch zu mehr Verwirrung geführt.

Muss ich mich jetzt noch nachträglich melden oder ist das hinfällig? bin ja jetzt eigentlich wieder Schüler…

grüße

Hallo,
also wegen einer „Fehlzeit“ von 4 Tagen musst du dir nun wirklich keine Sorgen machen - Zeiträume bis zu einem Monat wirken sich bei der Rentenhöhe nicht aus.
Ausnahme wäre allenfalls wenn du keinen Anspruch auf Altersrente hättest weil du nur 59 statt 60 Kalendermonate Beitragszahlung nachweisen kannst - ich schätze du bist noch sehr jung, also für dich wirklich kein Grund zur Besorgnis.
Gruß
Czauderna

Guten Tag,

Okay, gut, danke für die Hilfe. Dann bin ich ja beruhigt