Nachträglich auf geerbtes Wohnrecht verzichten?

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Problematik wurde an mich durch meine Nachbarin herangetragen:

Sie hat lange mit ihrem Lebensgefährten zusammengelebt, der nun verstorben ist. Sie hat lediglich das lebenslange Wohnrecht in dem Haus (mit Grundstück) geerbt. Dieses Erbe hat sie nicht ausgeschlagen. Nun hat sie vom FA den Bescheid über Erbschaftssteuer erhalten. Sie ist weder in der Lage diesen Betrag sofort, noch in Raten zu zahlen, da ihr nur ca. 500 EUR zum Leben monatlich zur Verfügung stehen. Nun zur eigentlichen Frage:

Wenn sie jetzt auf das Wohnrecht verzichten würde (den Erbschaftssteuerbescheid hat sie gestern erhalten), bestände dann die Möglichkeit, dass ihr die Erbschaftssteuer erlassen würde? Ich würde auf nein tippen, möchte ich aber gern hier vergewissern.

Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.

VG, Tom

Mit Steuerfragen habe ich eigentlich nichts am Hut, meine aber, dass bei Ausschlagung des Vermächtnisses (Wohnrecht) die Steuer nicht anfallen kann.

Hallo Tom,
je jünger ein Erbe ist und je höher eine Miete angesetzt ist, je teurer wird die Erbschaftssteuer.
Selbst nur ein Wohnrecht in einer Immobilie muss versteuert werden, und das ist bei nicht eingetragenen Partner unter Umständen teuer. Fazit die Steuer ist zu rechtens, man könnte nur beim Finanzamt noch mal vorrechnen lassen. Leider.

M.f.G.
petelennox

Guten Tag Tom, das ist eine steuerechtliche Frage. Au die ich leider nicht antworen kann. Ich hoffe du findest jemanden der dir helfen kann.
Freundliche Grüße

hallo
bei dieser frage kann ich leider nicht helfen,
mfg

Ein nachträglicger Verzicht ist schlecht möglich.
Sie hätte sich vor Annahme der Erbschaft gründlich
beraten lassen sollen. Die Erbschaftsausschlagung
beginnt sechs Wochen nach´Bekanntwerden der Erbenfest-
stellung zu laufen. Wenn dieser Zeitraum vorbei ist
und keine Ausschlagung vorgenommen wurde, gilt die
Erbschaft als angenommen.
Sie sollte sich umgehend mit einem Steuerberater in
Verbindung setzen und mit dem Finanzamt einen Zahlungs-
aufschub aushandeln.

Hallo Tom,
zu diesem Thema kann ich leider gar keine Auskunft geben. Mit einem Anruf beim zuständigen FA-Mitarbeiter ließe sich die Frage aber sicherlich schnell beantworten.
Mfg Falk