Nachträglich Baugenehmigung

Hallo zusammen, habe eine Frage: ##Wenn man in seinem Garten eine neue Terrassenüberdachung (5,50 m lang, 2,5 m breit und ca. 2,40 hoch)gebaut hat mit Leimbinder holz und auch sehr stabil ( hat schon einige Stürme überlebt :smile: ) und hierfür vorher keine Baugenehmgigung geholt hat, kann bzw. sollte man diese nun nachträglich beantragen?

Oder warten bis sich jemand meldet. An eine Baugnehmigung wurde einfach nicht gedacht und es wurde sehr viel Arbeit und Geld in dieses Projekt gesteckt.

Kann einer einen Rat geben?

Danke

Hallo zusammen, habe eine Frage: ##Wenn man in seinem Garten
eine neue Terrassenüberdachung (5,50 m lang, 2,5 m breit und
ca. 2,40 hoch)gebaut hat mit Leimbinder holz und auch sehr
stabil ( hat schon einige Stürme überlebt :smile: ) und hierfür
vorher keine Baugenehmgigung geholt hat, kann bzw. sollte man
diese nun nachträglich beantragen?

Oder warten bis sich jemand meldet. An eine Baugnehmigung
wurde einfach nicht gedacht und es wurde sehr viel Arbeit und
Geld in dieses Projekt gesteckt.

Hallo !
Nicht gedacht ?
Und weil es so viel Arbeit und Geld gekostet hat,braucht man keine Baugenehmigung?

Kann einer einen Rat geben?

Ich würde beim Bauamt der Gemeinde erst einmal grundsätzlich anfragen,ob eine Terrassenüberdachung baurechtlich erlaubt ist und evtl. sogar genehmigungsfrei wäre.
Es kann nach Bundesland verschieden sein,auch kann eine örtliche Bauvorschrift(Bebauungsplan) dagegen sprechen.

Fall eine Genehmigung nötig wird,kann(und muß!) man sie nachholen und die Unterlagen einreichen,einen formellen Bauantrag stellen.

Danke

Bitte
MfG
duck313

waas aber nicht heißt, dass man nachträglich eine Baugenehmigung für sowas bekommt. Manche Leute haben sich schon gedacht: Einfach bauen, wenn keine Baugenehmigung erteilt wird, einfach strafe zahlen, Bauwerk stehenlassen… Aber nicht mit der Gemeinde…: die hat den Abriss verfügt. Also auch das kann blühen.

Hallo !
Ja,das ist klar.
Nachträglich kann man die Genehmigung natürlich nur bekommen,wenn sie auch vorher möglich gewesen wäre.
Sonst kann sogar der Abriß verfügt werden !

MfG
duck313

1 Like

Danke für Eure Antworten, habe mich nun etwas schlau gemacht. Eine Überdachung DARF gebaut werden, natürlich mit Genehmigung. Nun wird ein Antrag auf eine nachträgliche Genehmigung beantragt, mit der Hoffnung, dass das Ding net abgerissen werden muss.

Danke euch