Ich hatte vor kurzem meine Wohnungsübergabe. An der Tür zum Badezimmer hatte ich irgendwann einen geringen Schaden über den ich eine klebefolie geklebt hatte. beim Auszug hatte ich nicht mehr dran gedacht und die Folie drauf gelassen. Der Herr der die übernahme machte stellte fest das diese Folie noch drauf ist und der neue Nachmieter, der ebenfalls dabei war, zog die Folie ab und bemerkte den schaden nicht. Es wäre doch eigentlich die aufgabe des Vermieters gewesen sich die tür in so einem fall nochmal genau anzusehen oder? dies tat er jedoch nicht und wir unterschrieben alle drei das übernahmeprotokoll. jetzt, mehrere wochen später, will der vermieter mir diesen schaden in rechnung stellen und bezeichnet es als „arglistige täuschung“. kann er das? bin eigentlich der meinung dass er das nicht kann da das übernahmeprotokoll unterschrieben ist und er, da er sich die tür nicht mehr angesehen hat, im prinzip seine arbeit nicht richtig gemacht hat. bin ich im recht wenn ich dir forderung zurückweise?
Hallo!
Vorweg: Ich bin kein Anwalt.
Allerdings habe ich gerade ein ähnliches Problem. Schwierig bei mir ist, dass ich noch Kaution zu kriegen habe die ich jetzt einklagen muss.
Meines Erachtens kommt es zentral darauf an, wer den Schaden verursacht hat. Die Nichterwähnung eines Schadens im Übergabeprotokoll befreit nicht von einer Schadenersatzpflicht, wenn du etwas kaputt gemacht hast. Es hilft nur, nachzuweisen, wann ein Schaden aufgetreten ist und von wem er dann höchstwahrscheinlich verursacht wurde, nämlich vom Mieter in dieser Zeit.
Sollte dieser Schaden also von dir verursacht worden sein, wirst du dafür aufkommen müssen. Ganz unabhängig vom Übergabeprotokoll werden Eigentümer und Nachmieter vor Gericht bezeugen, dass der Schaden schon da war.
Dann liegt es an dir, den Nachweis zu führen, dass er vor deinem Einzug auch schon da war. Gelingt dir das nicht, bleibt es an dir kleben.
So zumindest erlebe ich es derzeit in meinem Prozess und das scheint mir der Rechtslage zu entsprechen.
Wünsche trotzdem viel Erfolg!
Ich würde hier auch Vorsatz unterstellen.
Warum bezahlst Du den von Dir verursachten Schaden denn nicht?!
Kannst Du sogar von der priv. Haftpflicht übernehmen lassen…
Hallo Steven,
zunächst sollte für einen Schaden immer der Verursacher aufkommen, die Kosten für die Tür übernimmt in der Regel die private Haftpflicht.
Aus rechtlicher Sicht kann der Vermieter darauf pledieren, daß es sich hierbei um einen versteckten Mangel handelt. Der Vermieter muss Dir nachweisen, dass Sie für den Schaen verantwortlich bist, dann würde er hier auch einen Rechtsstreit gewinnen.
Auf Grund desssen, daß Du hier bereits zu gibst der Verursacher zu sein, empfehle ich Dir den Schaden deiner Versicherung zu melden, dies ist auch eine Frage von Benehmen und Anstand.
MfG.
Ich bin der Meinung das er keinen anspruch darauf hat, die Übergabeprotokolle wurden unterschrieben (3 Personen) und somit gültig. Es könnte ja auch erst vom neuen Mieter ein schaden entstanden sein.Wer weiß-wer weiß.Ich würde diese Forderung nicht begleichen. Bin zwar kein Fachmann, aber vom logischen her.
lg
Nein - versteckte Mängel können auch noch nachträglich als Schäden geltend gemacht werden
Gruß pete88
hallo,
recht haben und recht bekommen sind immer zwei verschiedene sachen…
vom grundsatz her ist es richtig abgenommen ist abgenommen, aber unrecht hat der vermieter nicht zumal ja diese folie im erstellten protokoll steht und er sie selber nicht abgemacht hat.
eine wohnungsübernahmme ist immer eine sehr umfangreiche angelegenheit und eigntlich baut man da auch auf gegenseitiges entgegenkommen und vor allem ehrlichkeit!
jedem kann mal ein schaden entstehen aber dafür hält man auch den kopf hin zumal es in der regel dafür haftpflicht- oder hausratversicherungen gibt die den schaden meistens ohne probleme übernehmen(eigene efahrung).
sollte der vermieter einen guten anwalt haben boxt er das für ihn durch und dann kommen noch gerichts und anwaltskosten (die immer teurer sind als der schaden selber)zu dem schaden hinzu, wäre mir die sache nicht wert es darauf anzulegen.
ich würde mir überlegen ob ich mich da nicht in irgendeiner form mit dem vermieter einigen kann, zumal kleine schäden lassen sich an türen meistens reparieren und sind garnicht so teuer.
über eine rückmeldung würde ich mich freuen
viele grüsse
Hallo stevenm,
zunächst ist zu prüfen, ob die Forderung des Vermieters verjährt ist. Solche Forderungen verjähren nämlich ziemlich schnell schon nach 6 Monaten - falls im Mietvertrag diese Verjährungsfrist nicht verlängert worden ist. Diese 6-Monatsfrist beginnt nicht erst mit dem Auszug, sondern von dem Augenblick an, zu dem der Vermieter freien Zugang zu den Räumen erhält, um sie auf vorhandene Fehler untersuchen zu können.
Die weitere Frage ist dann,ob der Vermieter nach Unterzeichnung des Übergabeprotokolls noch Ansprüche geltend machen kann. Normalerweise kann er das nicht - denn das ist ja gerade der Sinn des gemeinsamen Protokolls. Aber der Schaden war offensichtlich da, Sie haben ihn nicht erwähnt, ihn also auch nicht abgestritten, sondern haben es vielleicht drauf ankommen lassen, ob das entdeckt wird oder nicht. Wenn Sie im Protokoll unterschrieben haben, dass Ihnen keine Schäden in der Wohnung bekannt sind, dann könnte der Vermieter sich tatsächlich getäuscht sehen - arglistig wohl nicht.
Wenn lediglich unterschrieben wurde, dass der Zustand der Wohnung in der von allen Dreien festgestellten Form als „ordentlich“ akzeptiert wurde, kann der Vermieter wenig machen.
Mein Rat wäre: versuchen Sie es im Guten mit einem 50:50 Ausgleich.
Viel Glück wünscht Heihei
Lieber Ratsuchender,
wenn Sie den Schaden verursacht haben, kann der Vermieter ihn noch 6 Monate nach der Wohnungsübergabe bei Ihnen geltend machen. Wenn der Schaden bei der Übergabe nicht sofort ins Auge sprang, ist das nicht dem Vermieter anzulasten. Ihm vorzuwerfen, er habe „seine Arbeit nicht richtig gemacht“ ist unfair, zumal Sie selbst ja anscheinend „vergessen“ haben, den Vermieter darauf aufmerksam zu machen.
Für die Frage, ob Sie die Forderung begleichen müssen, kommt es jetzt eher darauf an, um welche Art Schaden es sich handelt. Dazu haben Sie leider nichts Näheres mitgeteilt.
Trotzdem viel Glück!
Fand das alles in einem Termin statt?
Hi stevenm, Beifall klatschen muß ich jetzt nicht wg. der Klebefolie, aber ´ne arglistige Täuschung seh ich nicht gegeben.
Mehrere Wochen später ist eine Nachforderung zurück zuweisen. Wer weiß was passiert ist in der Zwischenzeit?
Berufe Dich auf das Abnahmeprotokoll und lehne jegliche Forderung ab.
Gruß
fragmich46