Nachträglich betreuugsgeld antragen bei AGRE

Hallo,ich habe ein problem
Ich befinde mich in eine maßnahmme Weiterbildung seit 01.03.2010 bis 01.12.2010.
Ich bin alleinerziehend Mutter und habe eine Tochter 4 Jahre alt - die geht ins Kindergarten von 8 bis 12 Uhr.
Weil ich täglich um 8Uhr in der Schule sein muss bis 12.15 meine Freundin pass auf meine Tochter auf. Auch wenn sie krank ist.
Ich habe leider spät efahren dass ich konnte betreuungsgeld beantragen, der Antrag auf betreuungsgeld habe ich 31.08.2010 gestellt bei der AGRE (nachträglich von 01.03. bis 01.12.2010). Voher wusste ich nicht dass ich ein Antrag stellen kann! Ich dachte wenn sie in Kindergraten ist kann ich nicht.
Ich habe kein schriftlicher Antwort bekommen, sondern per Telefon informiert dass nachträglich geht nicht, nur ab Monat wann der Antrag gestellt ist.
Ist das richtig? Hat ARGE recht?
Komisch daran ist das Kollegin von meine maßnahmme hat in gleiche Tag, gleiche Antrag gestellt mit gleiche zeit von 01.03.10 und gleiche Arbeitsamt! Sogar Sie ist verheiratet und hat 2 Kinder die gehen in der Schule und Sie hat in der nächsten Tagen geld auf Ihren Konto bekommen und ich nicht. Ist das normal?
Telefonisch habe nachgefragt ob ich schriftlich Bescheid bekomme, leider nicht. Das geld ist nur für September und Oktober auf Konto die das Kind betreuut überwissen.
Könnt mir weiter helfen?
Ich habe nicht gefunden dass mann nicht nachträglich Antrag stellen kann.

Hallo basiunia,
Anträge können grundsätzlich nicht rückwirkend gestellt werden. Verlangen Sie einen Bescheid, wenn nicht im vollen Umfang dem Antrag entsprochen wird. In der Regel muss über den Antrag ab Antragstellung Datum Eingang beim Amt entschieden werden. Dies scheint ab September der Fall zu sein. Sie werden vermutlich für November auch eine Überweisung erhalten. Wenn der Antrag am 31.8. beim Amt eingegangen ist, steht Ihnen eigentlich auch für August was zu. Prüfen Sie den Eingang des Antrags mit Nachfrage, wenn Sie sich sicher sind, dass er nicht erst im September das Amt erreicht hat.
Grüße Herby

Warum dann andere Mutter bei gleiche Antragstellung bereits eine rückwerkende Zahlung erfolgt ist? Das verstehe nicht? Außerdem habe ich keine schriftliche Begrundung bekommen, kein Becheid, nur per Telefon absage, ist das ok?

Warum dann andere Mutter bei gleiche Antragstellung bereits
eine rückwerkende Zahlung erfolgt ist? Das verstehe nicht?
Außerdem habe ich keine schriftliche Begrundung bekommen, kein
Becheid, nur per Telefon absage, ist das ok?

Es ist nicht auszuschließen, dass der Fall bei der anderen Mutter nicht genau identisch ist wie bei Ihnen. Dies zeigt allein, dass Sie verheiratet ist. Ob dies maßgebend war für die unterschiedliche Behandlung, weiss ich nicht.
Um die Frage genau beantworten zu können, warum der anderen Mutter rückwirkend ausbezahlt wurde (So verstehe ich es aus Ihrer Schilderung)und Ihnen nicht vermag ich nicht zu beantworten. Dazu muss man Details wissen, was Persönliches und Vertrautes ist. Und über Internet rate ich davon ab. Deshalb wenden Sie sich bitte an eine Beratungsstelle (zB. Sozialverband Vdk) oder an jemand, den Sie persönlich kennen.
Bitte um Verständnis
Herby