Hallo,
In unserer Wohnungseigentümergemeinschaft soll eine Teildachfläche saniert werden.
In dieser Dachfläche befinden sich nachträglich, auf eigene Kosten, eingebaute Dachfenster. Bei der anstehenden Dachsanierung werden die Eindeckrahmen beschädigt und müssen somit erneuert werden. Ich denke dass die Dachfenster somit Sondereigentum sind und somit auch die anfallenden Kosten vom jeweiligen Sondereigentümer getragen werden müssten, oder?
Gibt es da irgendwelche rechtliche Grundlagen?
Vielen Danke für eure Hilfe.