Nachträglich Folgen für Straftat v. der Bundeswehr

Hallo,

Wenn man für eine Sache angezeigt und auch verurteilt wurde für eine Sache die man vor seiner Bundeswehrzeit begangen haben soll, kann man dann noch nachträglich mit dienstlichen Konsequenzen rechnen?

Also (angebliche) Straftat war 2009, freiwilliger Einzug in die Bundeswehr 2010, Urteil Anfang 2012. Es handelt sich lediglich im eine Geldstrafe aber um eine rechtskräftige Verurteilung.

Kann hier der Dienstherr einen nochmals dienstlich belangen?

Vielen Dank für eure Antworten!

Hallo,

in dem Fall würde ich mich an die Rechtsabteilung des Deutschen Bundeswehrverbandes wenden.
Ich denke aber das es hier auf die Höhe des Betrages ankommt.
Beste Grüße und viel Glück

Hallo, genau kann ich es nicht sagen. Ist abhängig von der Dienstgradgruppe und wie schwer das Vergehen war, für dass Sie belangt wurden.
Sollten Sie damals eine Eignungsfeststellung gemacht und dort nicht angegeben haben das gegen Sie ein Verfahren vorliegt, können Ihnen nachträglich Disziplinare Maßnahmen drohen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist man gut bedient, wenn man zumindest mal seinen Zugführer fragt was dieser davon hält und ob man es weitermelden sollte oder nicht.
Ich übernehme keine Garantie für die Richtigkeit der Angaben.

Mit freundlichen Grüßen

A. Scholze

Hallo,

nein, da nicht gegen die Pflichten als Soldat verstoßen wurde, da noch kein Dienstverhältnis bestand.
Ja, wenn im Fragebogen für Freiwilligenbewerber wahrheitswidrig angegeben wurde, dass kein Strafverfahren zum Zeitpunkt der Bewerbung anhängig war. Danach wurde bei der Bewerbung nämlich gefragt.

Gruß

Hallo,

Vielen dank für die Antwort.

Es wurde zwar damals bei der Eignungsfeststellung danach gefragt aber zu dieser zeit wusste ich noch nichts von einer vermeintlichen Anzeige gegen mich. Diese wurde mit erst zugestellt als ich schon über 1 halbes Jahr beim Bund war. Solange hat es scheinbar gedauert von der Aufgabe der Anzeige bis zur Bearbeitung und Zustellung zu mir. diese Anzeige ist auch nicht berechtigt nur leider konnte ich meine Unschuld nicht beweisen.

Ich hoffe das sie mit ihrer Antwort recht haben und ich nichts zu befürchten habe.

Viele Grüße und nochmals danke

Markus

Hi du…
Hast denn du bei deinem freiwilligen Bundeswehr-Einzug angegeben das du noch ein offenes Verfahren hast???
Glaube so eine Angabe muss man irgendwo machen+Führungszeugnis!
Ansonsten kann es evtl. zur teuschung oder angeben
falscher Tatsachen führen!! Und daraus folgen ergeben! Für eine Sache die du vor der Bundeswehr gemacht hast kann dich sonst keiner bestrafen! Hast du ein gutes Verhältnis zu den Spieß oder Chef?
Gruß
HFw Pascal :0)

Hallo
Grundsätzlich nein. Wenn sich natürlich die Anklage irgendwann während dder BW-Zeit verschärft, kann man schon mit Konsequenzen rechnen. Und wenn man das schwebende Verfahren bei der Einstellung für sich behalten hat. Hier herrscht eine sogenannte Anzeigepflicht gegenüber dem Dienstherren.
Ich hoffe, ich konnte helfen.

Hallo!

Als ich das einstellungsverfahren hatte wusste ich noch nichts von dieser vermeintlichen Anzeige, ich erfur von ihr als ich schon über ein halbes Jahr beim Bund war. Mein Verhältnis zum spiess und Chef ist sehr gut.

Ich danke für die Antwort und hoffe das da nichts weiter kommt.

Viele Grüße

Fw Markus :wink:

Hi!

Da klingt schonmal gut. Das verfahren ist bereits abgeschlossen. Als ich eingestellt wurde wusste ich noch nichts von dieser Anzeige, erst als ich schon ein halbes Jahr beim Bund war kam dann irgendwann mal die tollen Post.

Vielen dank für die schnelle Antwort!

Gruß Markus

Entscheidend ist wohl,ob Du bei der Einstellung entsprechende Fragen zu einer Verurteilung oder laufender Verfahren wahrheitsgemäß beantwortet hast.

AS

Hallo,
das kann man so pauschal nicht beantworten. Es kommt im Einzelfall auf die Straftat bzw. auf das Strafmaß an. Wenn z.B. jemand eine Steuerhinterziehung begangen hat und dafür eine Geldstrafe zahlen muss, wird sich das sicher keine dienstrechtlichen Konsequenzen haben. Bei Unfall unter Alkoholeinfluss mit anschließender Fahrerflucht kann das schon anders aussehen. Aus Erfahrung würde ich sagen, wenden Sie sich an ihren Spieß und erläutern Sie den Fall. Ein Eintrag in die Akte wird ohnehin passieren, weil das Gericht die Bundeswehr informieren wird.

Gruss

Hallo Markus,
eigentlich kann man für ein Vergehen / Strafttag, die man vor der Einberufung in die Bundeswehr begangen hat, nicht noch nachträglich beim aktiven Dienst „bestraft“ werden.
Möglich ist jedoch, dass man dienstliche Konsequenzen erwarten muss, wenn man bei seiner Einstellung diesen Sachverhalt (laufendes Ermittlungs- / Strafverfahren) verschwiegen bzw. nicht angegeben hat. Das könnte als Einstellungsbetrug ausgelegt werden und es droht eine fristlose Entlassung.

Gruss L.B.

Hallo MarkusEF

leider kann ich dir hier nicht weiterhelfen, da ich im Disziplinarrecht nicht der „fitteste“ bin.
Es wird sich , sofern es sich nach dem Urteil um eine Vorstrafe handelt, Konsequenzen auf eine evtl Weiterverpflichtung haben.

k.A. sorry