Nachträglich geänderte Nebenkostenabrechnung

Hallo,

ich bin mit meiner kleinen Familie letztes Jahr im Dezember in eine neue Wohnung gezogen.
Die Nebenkostenabrechnung für die alte Wohnung erhielt ich bereits im April diesen Jahres (bei dem alten Vermieter geht das immer so schnell). Daraus ergab sich dass ich ein Guthaben in Höhe von ca. 85 Euro habe, diese bekam ich dann auch umgehend ausgezahlt. Nun habe ich letzte Woche eine erneute NKA des alten Vermieters bekommen in der mir mitgeteilt wurde, dass sich die Abrechnung im Nachhinein geändert habe und ich nun kein Guthaben i. H. v. 85 Euro mehr habe sondern nur noch i. H. v. 52 Euro und ich solle den Differenzbetrag zurück überweisen.
Ist das überhaupt möglich dass ein Vermieter eine bereits erstellte NKA im Nachhinein noch ändern darf nur weil sich urplötzlich andere Kosten ergeben? Muss ich das zurück bezahlen? Eigentlich müssten dem Vermieter die entstandenen Kosten doch schon beim Erstellen der ersten NKA bekannt gewesen sein … Darf er die Kosten Nachträglich noch erhöhen??? All die Jahre vorher kam sowas nicht vor und die Abrechnungsposten waren immer gleich teuer!!

Vielen Dank für eure Hilfe!

LG Bianca

Hallo Bianca,

in der Tat ist die Abrechnung, laut deiner Ausführung, schon erfolgt, eine nachträgliche Änderung ist in aller Regel nicht mehr möglich.

Hier ist jetzt dringend Rat von einem Rechtsanwalt von Nöten, es ist eine reine Paragraphenreiterei.

Mein Rat: Versuche mit dem ehemaligen Vermieter nochmal über die Angelegenheit einig zu werden. Eine Beratung beim Rechtsanwalt kann teurer werden als der Streitwert. Vielleicht kann man sich irgendwie einigen. Er muss sich dessen bewusst sein, wenn es vor gericht landet und er den Streit verliert, dann trägt er die Kosten. Und in meinen Augen hast Du die besseren Chancen. Das ist aber nur meine Meinung aufgrund dessen, was Du geschrieben hast. Du weisst sicherlich, im Detail steckt der Teufel.

Sofern du eine Rechtschutzversicherung hast, wende Dich an einen Rechtsanwalt für eine Erstberatung, das kann in diesem Fall schon sehr viel Wert sein. Wenn nicht, dann ist ein freundliches Nachfragen beim Rechtsanwalt geraten, für Umme wird er es sicherlich nicht machen, aber besser eine halbe Stunde investieren, als dann den gesamten Wert und Nerven zu verlieren.

Viel Erfolg und alles Gute,

Jürgen Lehmann

Hallo Jürgen,

vielen Dank erstmal für die Antwort.

So ähnlich dachte ich mir das eigentlich auch.
Werde mich mit diesem Fall mal an einen Mieterbund wenden und sehen was die dazu sagen, denn die haben ja in der Regel auch anwaltlich Unterstützung.

LG Bianca

Liebe Bianca,

ja, das ist durchaus möglich, dass die genauen Zahlen z.B. von Wasser und
Abwasser etwas später kommen, da der Ablesezeitraum der Wasserwerke nicht mit
denen des Vermieters gleich sein müssen. Dann wird i.d.R. die Differenz in der
nächsten Abrechnung berücksichtigt. Da ihr aber ausgezogen seid, ist es richtig
vom Vermieter das sofort zu klären, und die Korrektur der
Nebenkostenabrechnung zu erstellen.

Beste Grüße

Mary

Danke erst Mal für die Antwort.
Aber die Preise dürfen doch im Nachhinein nicht geändert werden oder??