Hallo,
A mit ihrer kleinen Familie letztes Jahr im Dezember in eine neue Wohnung gezogen.
Die Nebenkostenabrechnung für die alte Wohnung erhielt A bereits im April diesen Jahres (bei dem alten Vermieter geht das immer so schnell). Daraus ergab sich dass A ein Guthaben in Höhe von ca. 85 Euro hat, diese bekam A dann auch umgehend ausgezahlt. Nun habt A letzte Woche eine erneute NKA des alten Vermieters bekommen in der ihr mitgeteilt wurde, dass sich die Abrechnung im Nachhinein geändert habe und A nun kein Guthaben i. H. v. 85 Euro mehr habe sondern nur noch i. H. v. 52 Euro und sie solle den Differenzbetrag zurück überweisen.
Ist das überhaupt möglich dass ein Vermieter eine bereits erstellte NKA im Nachhinein noch ändern darf nur weil sich urplötzlich andere Kosten ergeben? Muss A das zurück bezahlen? Eigentlich müssten dem Vermieter die entstandenen Kosten doch schon beim Erstellen der ersten NKA bekannt gewesen sein … Darf er die Kosten Nachträglich noch erhöhen??? All die Jahre vorher kam sowas nicht vor und die Abrechnungsposten waren immer gleich teuer!!
Vielen Dank für eure Hilfe!
LG Bianca