Hallo,
Angenommen, ein Arbeitnehmer hatte einen Vertrag, in dem die Anzahl von Stunden und das Gehalt festgelegt sind. Der Arbeitnehmer hatte die festgelegten Stunden vertragsgemäß abgearbeitet.
Darf der Arbeitgeber aus irgendeinem Grund (z.B. mit der Begründung „beim Tippen Ihres Vertrags wurde ein Fehler gemacht“) einen Teil des bereits ausgezahlten Gehaltes zurückfordern? Wie kann man sich vor so was schützen?
Danke im Voraus!!!
Natürlich ist ein Vertrag bindend.
Könnte man sie einseitig ändern währe er ja nutzlos.
Fehler sind wie das Brot für Anwälte 
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
gibt es hierfür ein konkretes Arbeitnehmerschutzgesetz?
Bitte, es ist dringend!
Hallo Nadine,
vielleicht hilft folgendes:
Verspricht der Chef dem Mitarbeiter im Arbeitsvertrag ein bestimmtes Gehalt, so muss er sich zunächst einmal hieran halten. Das ist nicht anders als bei anderen Verträgen auch. Keine Rolle spielt es, aus welchen Teilen sich das Gehalt zusammensetzt. Ob Grundgehalt, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Prämie, 13. Monatsgehalt oder andere Gelder - alles, was fest zugesagt wurde, muss der Chef dem Mitarbeiter zahlen. Und zwar ohne Abstriche. Selbst schlechte Leistungen berechtigen nicht zur Lohnkürzung. Will der Chef das Gehalt des Arbeitnehmers reduzieren, braucht er hierzu dessen Einverständnis. Er muss also versuchen, sich mit dem Mitarbeiter auf ein geringeres Gehalt zu verständigen.
Wird der Chef sich mit dem Mitarbeiter nicht über die Lohnkürzung einig, kann er versuchen, sie gegen den Widerstand des Mitarbeiters durchzusetzen. Hierzu darf er dem Mitarbeiter fristgerecht kündigen und ihm parallel dazu einen neuen Arbeitsvertrag mit niedrigerem Gehalt anbieten. Dann riskiert der Chef zwar, den Mitarbeiter zu verlieren, wenn der sein Angebot nicht annehmen will. Der Arbeitnehmer aber hat das Problem ohne Job dazustehen, wenn er sich auf den Vorschlag seines Chefs nicht einlässt. Deshalb willigen viele Arbeitnehmer in einen neuen Vertrag ein.
Wichtig: Der Weg über die Kündigung in Verbindung mit einem neuen Arbeitsvertrag ist für den Arbeitgeber nur dann unproblematisch, wenn der betreffende Mitarbeiter noch nicht länger als sechs Monate bei ihm tätig ist und/oder er insgesamt nicht mehr als fünf Arbeitnehmer in seinem Betrieb beschäftigt. Denn dann könnte er ihn auch ohne weiteres ganz entlassen. Ist der Mitarbeiter dagegen bereits länger dabei und handelt es sich um einen größeren Betrieb, ist er gegen die Kündigung seines Chefs besonders geschützt.
Tipp: Der Arbeitgeber braucht für seinen neuen Gehaltsvorschlag bei einem langjährigen Mitarbeiter einen besonderen Grund. Und den gibt es nach Ansicht der Gerichte nur im Fall einer wirtschaftlichen Notlage. Schließlich soll der Chef nicht so ohne weiteres von seinen Gehaltsversprechungen loskommen.
Schaue bitte auch mal hier nach:
www.bundesarbeitsgericht.de/
Oder www.ratgeberrecht.de
MbG shiny
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