Nachträglich Hausmeisterservice in Nebenkosten

Hallo !

Ich hätte da eine Frage: In einem 4-Familienhaus ist in der Eigentümerversammlung beschlossen worden, dass ab 2. Novermber ein Hausmeisterservice für die Innen- und Außenreinigung beschäftigt werden soll. Jetzt wollen die Vermieter natürlich diese zusätzlichen Kosten an ihre Mieter umlegen und sie mit in die Nebenkosten einrechenen. Das würde pro Partei 45 € Monatlich extra ausmachen. In den Mietverträgen steht aber, dass die Reinigung (die urschwäbische Kehrwoche) von den Mietern selbst getätigt werden soll.
Was auch vielleicht von interesse sein könnte: Die Mieter wurden vorher über dieses Vorhaben seitens der Eigentümer nicht informiert und nicht nach ihrer Meinung gefragt.

Darf der Vermieter nachträglich diese Kosten für den Hausmeisterservice in die Nebenkosten mit reinnehmen ? Und was passiert, wenn sich der Mieter weigert diese Kosten zu übernehmen ?

Ein verweis auf die hier gültigen Gesetze wäre hilfreich.

Hallo PatriotinPL,

sind denn wirklich alle Mietparteien ihren mietvertragslichen Verpflichtungen voll nachgekommen?

Die Vermieter kommen wohl kaum auf die Idee, eine externe Firma zu beauftragen, wenn nicht irgendwo ein Hase im Pfeffer läge.

Ansonsten müsste man zunächst mal unter den Betriebskosten nachsehen, die im MV stehen.

VG
Mela

Bei 4 Parteien wohnen jeweils die Besitzer selbst in den Wohnungen. Nur eine Wohnung ist vermietet. In diesem Mietvertrag (unterschrieben 2006) sind in den Betriebskosten sind keine Kosten für einen Service aufgelistet. Laut Mietvertrag soll der Mieter selbst die Reinung und Schneeräumung übernehmen. Der Mieter selbst ist dieser Pflicht nachgekommen, die anderen Parteien jedoch nicht.