Nachträglich Mietkaution zurückerstreiten?

Hallo!
Ich bin am 29.09. aus meiner Wohnung ausgezogen, hatte vor Übergabe auch brav gestrichen, allerdings habe ich mich mit der Zeit der noch zu erledigenden Arbeiten verkalkuliert und die Wohnung trotz einer durchgearbeiteten Nacht nicht mehr vollständig gereinigt bekommen (insbes. Backofen etc.). Bei der Übergabe merkte der Vermieter außerdem zu Recht an, dass bei meinem weißen Anstrich im kleinen Zimmer an einigen Stellen die gelbe Farbe (also der Anstrich des Vormieters) durchschlage und das Streichen somit nicht fachmännisch durchgeführt worden sei. Weil ich völlig übermüdet war und schon am übernächsten Tag in einer neuen Stadt mit einer neuen Arbeit anfangen sollte, wollte ich die Sache schnell aus der Welt schaffen unterschrieb ich die Einwilligung, dass mir als Entschädigung für die beiden genannten Mängel 600€ von der Mietkaution abgezogen werden sollten. Das erscheint mir mit 2 Wochen als vollkommen unverhältmäßig viel.
Was meint Ihr, wie sind meine Erfolgsaussichten, trotz meiner dummen, voreiligen Unterschrift doch noch etwas von dem Geld wiederzusehen (die Mängel sind in der Einwilligung ja konkret aufgeführt und es ist hieraus eigentlich ersichtlich, dass 600€ erheblich zu viel sind)? Wie sollte ich vorgehen? Gibt es eine günstige Möglichkeit, für einen solchen Fall einen Rechtsbeistand zu bekommen?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!!
LG,
Lisa

Hallo Lisa, wenn der Vermieter die restlichen Arbeiten erledigen lässt ist wahrscheinlich dieser Betrag nicht unverhältnismäßig .Firmen kosten ja teils erheblich mehr.Der einfachste für mich logische Weg wäre , den Vermieter selbst anzusprechen .Vielleicht lässt er ja noch etwas nach , wenn sie eine unproblematische Mieterin waren…Viel Glück !!

Hallo Lisa, es geht um € 600.–. Vielleicht sind nur € 450.-- berechtigt, dies scheint mir realistisch, aber es sind nun mal € 600.-- akzeptiert. Man würde sich also um € 150.-- streiten, was bedeutet, dass Aussage gegen Aussage steht. Ein Gutachter müsste das klären, Anwaltskosten, Zeit und Ärger sind programmiert. Abhaken unter „Lebenserfahrung“. Lohnt sich nicht.
Grüße Mops

Tja das ist völlig unsinniges und ziemlich teures Lehrgeld. Abhaken und nie wieder etwas in Eile unterschreiben!
Unsinniug weil der BGH die Endrenovierung vor zwei Jahren kippte, weil sie den Mieter unverhältnismäßig belastet. Bestehende Klauseln sind somit unwirksam.
Rechtlich ist die Sache eindeutig. In Deutschland herscht Vertragsfreiheit. Ich kann auch meinem Bäcker für seinen leckeren Kuchen statt 7,99 EUR 10.000 EUR geben. Oder bedenke mal wenn du jemand was sündhaft teures schenkst und dann enttäuscht wirst - gilt: geschenkt ist geschenkt wiederholen ist gestohlen.
Kannst ja versuchen an seine Moral zu apelieren und eine Kopie der Rechnung für die Nachbesserung verlangen. (eigentlich erbitten) Er muss sie nicht rausrücken, das Recht hast nur als Mieter, nicht als ehem. Mieter, aber vllt. fällt er drauf rein und zahlt event. Differnz zurück.

LG vom Bernburger

Hallo Lisa,

aus dem Stand schätze ich die Erfolgsaussichten für eine (teilweise) Rückforderung als gering ein. Sofern es nur die beiden Mängel waren, macht es vielleicht Sinn, einmal in Erfahrung zu bringen, was denn ein Anstrich (je nach Aufwand ist das teilweise wirklich nicht ganz billig) nebst professioneller Backofenreinigung kostet. Im Anschluss daran würde ich ganz freundlich auf den Ex-Vermieter zugehen und um Überweisung des Restbetrages (zunächst nach dessen Berechnung) bitten.
Die „harte Tour“ macht hier eher keinen Sinn, es sei denn, es ist eine große Vermietungsgesellschaft, da kann auch mal die Einbeziehung von Presse was bringen.

Gruß
nobbynic

Hallo Lisa.
Also, nach neuem Mietrecht ist es so: Man muss weder renovieren, also auch nicht streichen, nur besenrein hinterlassen. Fertig. Und natürlich hättest du die KAution voll zurückbekommen müssen.
Leider hast du den Wisch unterschrieben…aber ich denke, du könntest gute Chancen haben, dagegen vorzugehen, zumal die 600 EUR sowieso total überzogen sind-so oder so.
Schreibe deinem Vermieter erst einmal eine Rückforderung und wenn er - erwartungsgemäß - nicht darauf eingeht, schalte einen Anwalt ein!
Liebe Grüße Lissi

Wenn du das unterschrieben hast, sind die Chancen meiner Meinung nach sehr sehr gering.

Du wusstest ja, was du unterschreibst.

Du könntest probieren, dir bei einem Rechtsanwalt Rat zu holen, die Erstberatung ist oft günstig bzw. kostenlos, weil er ja schließlich den Auftrag haben will.

Guten Morgen,
bitte um Entschuldighug für die Verspätung meiner Antwort, aber ab und an spielet die Gesundheit einem einen Streich.

Nun aber zum Thema: Venn ein Verzicht unterschrieben wurde ist es normalerweise nicht möglich dem zu Widersprechen, zumal diese Unterschrift auf freiwilliger Basis geleistet wurde und keiner gesagt hat du musst. Den eigenen Stress den man sich selber setzt, der zählt leider nicht insofern wird da kein Geld mehr zu holen sein. Beim nächsten mal bitte einfach sagen ok Arbeiten dürfen won ihnen erledigt werden und gegen Rechnung abgerechnet, das dann eine gewisse Summe der Kaution einbehalten wird ist normal aber man bekommt zumindest den Rest wieder… in meinen Augen für beide Seiten eine wesentlich bessere Angelegenheit…
Wie sagt man so schön, durch Fehler lernt man…

Viel Glück und Erfolg im neuen Heim
liebe Grüße
Margret

Ich glaube nicht, dass Du da etwas machen kannst.
Du kannst DIch natürlich noch beim Anwalr beraten lassen - kostet vermutlich auch 80 €. Einfach mal verschiedene Anwälte durchtelefonieren.

LG