Hallo zusammen,
ich habe folgenden Sachverhalt, der mich beschäftigt und zu dem ich Rat ersuche.
Im April 08 habe ich eine 2-Zimmer-Dachgeschoss-Wohnung gemietet und 600€ Kaution beim Vermieter hinterlegt.
Im Laufe des Jahres 2009 konnte ich folgende Mängel an der Mietsache feststellen:
-Wasserrohrbruch im Haus, Keller alle feucht, Schimmelbildung in allen Wohnungen,Treppenhaus,etc.
- Ausfall Treppenhausbeleuchtung über knapp 6 Monate
- Ausfall Heizung dauerhaft, auch im Winter bei -17°C
- Decke im Badezimmer eingestürzt, 2qm² Loch mit Blick zum Himmel
- Verzogene, nicht dichte, teilweise unschliessbare Fenster
- permanent Brandgefahr durch uralte Elektroinstalltion
- Luftverschmutzung und enorme Lärmbelästigung durch anliegenden Industriepark (auch begünstigt durch kaputte Fenster)
- Abflüsse im Badezimmer (Wanne u. Waschbecken) mehrfach verstopft, Geblubber,Fäkalgeruch über lange Zeiträume
Diese Mängel waren die gravierendsten, ALLE davon habe ich dem Vermieter versucht anzuzeigen, meist jedoch ohne Erfolg, da der Mann knapp 90 ist und entweder im Krankenhaus liegt oder im Urlaub in fernen Ländern ist.
Zumeist habe ich die Mängel seiner Tochter mitgeteilt,
die manchmal eine Behebung der Mängel durch polnische Schwarzarbeiter-Handwerker veranlasste.
Die eingestürzte Decke im Bad, das Treppenhauslicht, der Schimmelbefall nach Rohrbruch sowie die verstopften Abflüsse wurden nach mehrmaligem Anrufen und langem Bitten nach zig Monaten erst behoben.
Da ich weder Kontakt zu dem Vermieter herstellen konnte und mir darüberhinaus der Zustand der Wohnung in Verbindung mit meinem Gesungheitszustand (man kann sich vorstellen, wie angenehm das ist, wenn die Abflüsse nicht repariert werden, die Heizung nicht heizt, das Licht nicht geht,die Bude einstürzt etc. pp)derart missfiel, sah ich mich genötigt ab Oktober 09 bis zu meinem Auszug April 10 keine Miete (270 kalt, 130 NK) zu zahlen.
Der Vermieter hat dann von mir per Gericht knapp 3000€ gefordert.
Von diesem Titel ist mittlerweile die Hälfte getilgt.
Nun finde ich, dass nicht nur der Vermieter seine Ansprüche geltend machen darf, sondern ich auch, schliesslich habe ich fast ein Jahr unter diesem Vermieter und dessen Ignoranz gelitten.
Habe im April die Wohnung freiwillig geräumt und ohne Übergabeprotokoll die Wohnung verlassen. Anders wärs ja auch nicht möglich gewesen, da der Vermieter -wie zumeist- nicht erreichbar war.
Eine Rückerstattung der Kaution erfolgte bislang nicht.
Nun die Fragen:
Kann es von Erfolg sein, den Sachverhalt der Rechtschutzversicherung mitzuteilen?
Kann ich nachträglich Mietminderungen geltend machen ohne Beweise für die Mängel zu haben?
Muss der Vermieter mir die Kaution zurückzahlen trotz des Titels, den er gegen mich hat?
Wie geh ich am geschicktesten vor gegen diesen Blutsauger?
Vielen herzlichen Dank für Ihre Antworten!
MfG,
animo79