Nachträglich Rechnung erhöhen erlaubt ?

Mein Vermieter hat mir für meine Kneipe nachträglich die Rechnung für die Geschäftsversicherung um die Umsatzsteuer erhöht.

Der Vermieter hat eine Versicherung über mein Geschäft abgeschlossen und gibt diese an mich weiter. Er hat nun festgestellt, dass er den Versicherungsbeitrag um seine eigene Umsatzsteuer erhöhen muss. Aber das tut er nun nicht nur zukünftig, sondern ab 2006 - also für 3 Jahre nachträglich.

Nun meine Frage. Darf er das oder ist das sein eigener Fehler, für deren finanziellen Schaden er nun selbst verantwortlich ist?

Irgendwann tritt doch auch mal Verjährung in Kraft oder?

Vielen Dank im Voraus.

Ja, eben nach 3 Jahren. Und wenn vereinbart ist, dass er die Kosten weitergeben darf ist alles ok.

  1. Forenregeln!!!
  2. Falsches Bord!
  3. Vorseuerabzug!

clematis meint „Vorsteuerabzug“: also der Mieter holt sich die 19% vom Finanzamt wieder, wenn er hoffentlich dazu berechtigt ist!

E.