Nachträglich Rente mit Erstattungsansprüchen

Hallo Forum,

es geht um die EStErkl 2011.

Folgender Sachverhalt:

Einkommen in 2011 = Krankengeld, Zuschuß zum Krankengeld vom Arbeitgeber und Übergangsgeld.

In 2012 wurde rückwirkend ab 06/2011 eine volle Erwerbsminderungsrente und eine Betriebsrente bewilligt.

Die Krankenkasse und der Arbeitgeber haben auf die Nachzahlungen der Rente ab 06/2011 Erstattungsanspruch angemeldet, welche auch von den beiden Rententrägern befriedigt wurden.

Ich bin der Meinung, dass hier das Zuflussprinzip gilt. Also dass in der EStErkl 2011 die beiden Renten gar nicht aufgeführt werden brauchen, weil diese erst in 2012 bewilligt und gezahlt bzw. nachgezahlt wurden.

Ist das richtig? Oder muss man doch die beiden Renten und die Erstattungsansprüche in der EStErkl 2011 angeben?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Mit freundlichen Grüssen
Günter

Hallo,

ich habe nicht viel Ahnung von Steuerrecht, für mich aber ein Fall von Zuflussprinzip.

Und: je nachdem in welchem Umfang die Erstattungsansprüche abgegolten wurden, wurde für 2011 eventuell gar keine Rente bezahlt.

Du schrubst, dass in 2011 nur Krankengeld bezogen wurde. Aus dunkler Erinnerung heraus dürfte die Krankengeldzahlung die Rente übersteigen; bzw. wenn dann auch noch der Arbeitgeber einen Erstattungsanspruch geltend gemacht hat, dürfte noch weniger von der Rente übrig bleiben.

Von daher halte ich es für unwahrscheinlich, dass für 2011 überhaupt etwas ausgezahlt wurde. Und soweit ich weiß, werden Steuern noch nicht auf fiktive Auszahlungsansprüche erhoben, sondern nur für das, was tatsächlich zufließt =)

LG
S_E