Ein Mann, Diabetiker „Typ II“ mittleren alters ist wegen seiner Sehschwäche Arbeitslos geworden. Da er vom Arbeitsamt nicht vermittelbar war, wurde er an die Rentenanstalt verwiesen und die schickte ihn für 12 Tage zu einer Behinderten Organisation zwecks Arbeits findung (feststellung, welche Arbeit er noch ausführen kann). Am dritten tag, es war im Februar, fuhr er wie die tage zuvor auch, mit der Bahn vom Wohnort zu der Werkstatt, wo die Berufsfindung stattfand. Als er sich am Abend umzog, stellte er fest, dass er eine Handteller große Brandblase am linken Bein hatte, die schon aufgeplatzt war und die Haut sich schon gelößt hatte. Auf Grund seiner Nervenschädigung, die der Diabetes verursacht hat, wusste er im ersten Moment nicht, wo er sich die Brandblase zugezogen hatte, Also ging er am nächsten Tag zum Arzt, der ihn Krankschrieb. Nach längerem Überlegen, kam er darauf, auf GRund der höhe und auf grund seines weges, dass er sich die Verletzung bei der Fahrt mit der Bahn zugezogen hatte und dies in diesem Fall ein Wegeunfall war, der somit auch über die Gerufsgenossenschaft Abgerechnet wurde. Meine Frage lautet daher, Kann der Mann den Verursacher, in diesem Fall die Bahn, zu Schadensersatz/Schmerzensgelt belangen, da er auch mittlerweile schon seit 31 Wochen krank geschrieben ist und die Behandlung noch mindestens zwei drei Wocheen weitergeht, wenn keine Komplikationen auftreten, die die Krankheit noch verlängern würde? Er kann schließlich seit dieser Zeit keine Arbeit aufnehmen.
Hallo!
Kann der Mann den Verursacher, in diesem Fall
die Bahn, zu Schadensersatz/Schmerzensgelt belangen, da er
auch mittlerweile schon seit 31 Wochen krank geschrieben ist
Voraussetzung ist der Nachweis, wer den Schaden verursacht hat. Ob das nach 31 Wochen gelingen kann … ich möchte dem Betroffenen nicht den Mut nehmen, aber große Chancen sehe ich für das Vorhaben eher nicht.
Gruß
Wolfgang
Wie kann man sich in der Bahn eine Brandblase zuziehen?
Auch glaube ich nicht an Schmerzensgeld, weil der Diabetiker vermutlich nicht richtig aufgepasst hatte, wenn er z. B. das Bein auf ne Heizung gelegt hatte. Da er ja von der Nervenproblematik weiß, muss er z. B. mit der Hand prüfen, ob eine Wärmequelle nicht zu heiß ist, um dort das Bein abzulegen etc.