nachträglich Urlaub für geleistete Mehrarbeit?

Arbeitnehmer X hat einen Arbeitsvertrag über 100 Stunden pro Monat. Auf dieser Basis erhält er auch Urlaubstage.
Nun hat Arbeitnehmer X aber im vergangenen Jahr durchschnittlich 30 Überstunden pro Monat geleistet.
Meine Frage daher:
Hat X aufgrund der über das gesamte Jahr 2006 im Umfang von 30 Stunden pro Monat angefallenen Überstunden ein Anrecht auf einen Arbeitsvertrag über 130 Stunden?
Und würden X dann auch die anteilig mehr anfallenden Urlaubstage zustehen?

Oder anders rum gefragt: Kann X von seinem Arbeitgeber Y im Nachhinein noch die Änderung des Arbeitsvertrags fordern und Urlaubsansprüche für 2006 geltend machen?

Wär dankbar, wenn jemand kurzfristig ne Antwort weiß…
Grüße, Astrid

AUch guten Tag.

Arbeitnehmer X hat einen Arbeitsvertrag über 100 Stunden pro
Monat. Auf dieser Basis erhält er auch Urlaubstage.

Der Urlaubsanspruch wird auf Basis der geleisteten Arbeits tage ermittelt, nicht der Stunden. 100 Stunden pro Monat kann ich an 20, aber auch an 12 Tagen erlederitzen - man müsste also zunächst die Anzahl der regelmäßigen Arbeitstage wissen und dann die Rechnung anstellen : 24 Werktage pro Jahr * Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage / 6 = tatsächlicher Urlaubsanspruch.

Hat X aufgrund der über das gesamte Jahr 2006 im Umfang von 30
Stunden pro Monat angefallenen Überstunden ein Anrecht auf
einen Arbeitsvertrag über 130 Stunden?

Aus der Lameng nein : Was steht denn zum Thema Überstunden im Vertrag?

Und würden X dann auch die anteilig mehr anfallenden
Urlaubstage zustehen?

Siehe oben : aufgrund von Über stunden - also bspw. jeden Tag 1 Stunde mehr - entsteht kein Urlaubsanspruch. Wird regelmäßig an 5 anstatt 4 Tagen gearbeitet, dann schon …

Oder anders rum gefragt: Kann X von seinem Arbeitgeber Y im
Nachhinein noch die Änderung des Arbeitsvertrags fordern und
Urlaubsansprüche für 2006 geltend machen?

Maximös bis zum 31. März. Danach sind Urlaubsansprüche aus 2006 eh verfallen.

Man sollte mit dem Arbeitsvertrag und dem Arbeitszeitnachweis + Verdienstbescheinigungen zum Fachanwalt marschieren - und zwar subito, siehe vor.

Gruß Eillicht zu Vensre