Nachträglich Urteil anfechten?

Ist es möglich, ein Urteil, z.B. wegen Beleidigung, anzufechten, von dem man der Meinung ist, dass dieses Urteil ein Fehlurteil ist, weil z.B. das Strafmass extrem überzogen ist? Ist es auch nachträglich anfechtbar wenn man teilweise die Strafe schon „abgesessen“ hat?

Hallo!

Ist es möglich, ein Urteil, z.B. wegen Beleidigung,
anzufechten, von dem man der Meinung ist, dass dieses Urteil
ein Fehlurteil ist, weil z.B. das Strafmass extrem überzogen
ist? Ist es auch nachträglich anfechtbar wenn man teilweise
die Strafe schon „abgesessen“ hat?

Es ist möglich, allerdings nur in bestimmten Grenzen. Es gibt eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 359 StPO. Allerdings in sehr engen Grenzen. Wenn man der Meinung war, das Strafmaß sei übersetzt gewesen, hätte man ja ohne weiteres schon gegen das Urteil das Rechtsmittel der Revision einlegen können. Wenn also keiner der in § 359 StPO in Betracht kommenden Gründe vorliegt, kann man gegen ein rechtskräftiges Urteil grundsätzlich nichts mehr machen. Das ist ja auch der Sinn der Rechtskraft.

http://de.wikipedia.org/wiki/Wiederaufnahme_des_Verf…

Gruß,

Florian.