ich glaube meinen Augen nicht zu trauen, eine E-Mail meines Alten Vermieters (er hat noch immer meine Mietsicherheit).
Zur Geschichte
Kurz vor meinem Auszug rief er mich an und teilte mir mit das er sich die Whg eher angucken muss weil er in den Urlaub fahren will, sollte ich nicht zustimmen müsse ich 1 Monat mehr Miete zahlen. Fand ich ungerecht, naja ich stimmte zu, er guckte sich die Whg ein paar Tage vor Schlüssel Übergabe an, Vermerkte in dem Protokoll nur das die Duschkabine defekt ist und ausgetaucht werden müsste. OK verschulden meiner EX, naja trage ich erstmal denke ich mir. Heute morgen Wochen Später (wohne nicht mehr da) kommt ne Mail von Ihm das die Toiletten Spülen kaputt sei und er die auf meine kosten Reparieren lässt.
Auf die Spülung habe ich ihn mal Angesprochen die war nämlich schon bei meinem / unserem Einzug damals so, dafür gibt es Zeugen, er solle sich die Doch mal angucken, er meinte ist inordnung er käme die Tage mal rum. Aber er kam nie vorbei.
Nun bekomme ich die Mail von ihm, das er die auf meine Kosten Reparieren lässt.
Finde ich ungerecht.
Was kann ich tun?
Bzw. ist das so inordnung?
Jetzt mal zu Deinem Problem.
Hier mal meine Einschätzung zu Deinem Problem … ohne das ich Anwalt bin (nur aus eigener Erfahrung und Recherche aufgrund eigener Probleme.
Ersten ist diese Begutachten der Wohnung vor der Schlüsselübergabe ein Unding bzw. die Androhung der zusätzlichen Monatsmiete. Denn da Du gesetzlich verpflichtet bist eine Kündigungfrist einzuhalten und dies mit einem fristgerechten kündigen der Wohnung auch tust, hat er erstmal überhaupt garnicht das Recht mehr Miete zu verlangen als die Kündigungsfrist verlangt. Ist schon ein ziemliches Engegenkommen von Dir Ihn in die Wonhung zu lassen. Ok … ist passiert was ja in diesem Fall wohl auch unerheblich ist.
Jetzt zu Deinem eigentlichen Problem.
Du hast vor Ablauf Deiner Kündigungsfrist die Abnahme der Wohung gestattet. Und so wie ich das verstanden habe, habt Ihr auch ein Mängel bzw. Übergabeprotokoll vor Ablauf der Frist erstellt, wo die Toilettenspülung nicht als Mangel aufgeführt ist.
Daher würde ich sagen das dieser Mangel rechtlich gesehen nicht Dir anzulasten ist, da der Vermieter Ihn bei der Übergabe ja nicht bemängelt hat. Man könnte jetzt natürlich argumentieren das Du nach der Abnahme ja noch ein paar Tage in der Wohnung gewohnt hast. Ist ja auch richtig. Aber was macht dann so ein Protokoll für einen Sinn.
Stellen wir uns jetzt mal vor … Ihr habt die Besichtigung der Wohnung ohne Mängel beendet. Und Dein Vermieter fährt in den Urlaub und danach machst Du eine Abrissparty und haust die Bude kurz und klein. Dann hat das Protokoll keinen Sinn, da es ja nicht nach Deinem Auszug gemacht wurde.
Also aus dem Gefühl heraus würde ich sagen, das Dein Vermieter ganz schön dumm ist und durch die vorgezogene Abnahme ohne Schlüsselübergabe sich ein Eigentor geschossen hat und nicht das Recht hat das auf Deine Kosten zu reparieren. Rechtlich ist das glaube ich aber nicht so einfach.
Also ich an Deiner Stelle würde mich erstmal schriftlich weigern und sofort mit einem Anwalt drohen wenn er Dir das von Deiner Mietkaution abzieht.
Sollte das nicht fruchten, wird Dir wohl nichts anderes übrig bleiben mit einer Rechtsschutzversicherung (falls vorhanden) zu einem Fachanwalt zu gehen um sich beraten zu lassen.
Ist etwas kompliziert. Und ganz ehrlich … sowas hätte auch vermieden werden können wenn Du der vorgezogenen Abnahme nicht zugestimmt hättest. Denn dazu wärst Du definitiv nicht verpflichtet gewesen.
Sorry das ich Dir da nicht auf Anhieb weiterhelfen kann.
Hallo
Also, so ganz ist das ja nicht mein Gebiet. Ich kann dir höchstens bei der Reperatur helfen.
Du brauchst aber eher einen rechtlichen Rat.
Ich persönlich würde einfach Wiedersprechen und gut.
Die Duschkabine hast du ja akzeptiert und übernimst auch die Kosten.
Aber dann später mit weiteren Schäden zu kommen?
Würde ich nicht akzeptiern. Er hatte die Möglichkeit bei der Besichtigung. Sieht er nicht, Pech gehabt!
Aber wie Gesagt, das ist nur meine Meinung. Ich kenne mich da gar nicht aus!
Hallo,
ob der Vermieter damals clever oder vertrottelt war lässt sich jetzt nicht mehr feststellen. Deshalb verzichten viele auf die Schriftform. Ob Du mit einem Wiederspruch Erfolg hast kann nur der Mieterverein Rechtsanwalt abschätzen.
Viel Erfolg
Mein Ehemaliger-Vermieter hat mir die Spülung nicht berechnet.
Dafür aber eine Fette Rechnung für den Austausches eines Seitenteils der Duschkabine zugesandt, die ich separat bezahlen soll … obwohl er noch die Mietsicherheit hat die zu 100% mir gehört, NICHT ein Teil gehört meiner EX.
Zu dem meine Ex hat auch mit in dieser Wohnung gewohnt und der schaden an der Kabine war schon da als sie „ihren glorreichen Abgang hatte“ also Hals über Kopf ausgezogen ist.
Mal eine Hilfreiche Stellungsmaßnahme.
Die Rechnung sollte doch wenn durch 2geteilt werden!? Also ein teil ich ein Teil Sie ( obwohl sie hat doch noch ihre Tochter, in dem Fall nicht durch 3 )
Hallo,
Ja, Beziehungen sind immer ein Risiko. Da gibt es keine Rechtstietel mehr. Geh endlich zum Mieterverein, oder füg Dich in Dein Schicksal und mach es das nächste Mal besser.
Viel Glück auf Deinem weiterem Lebensweg