Vor einem Jahr habe ich einen Trainingsvertrag abgeschlossen. Leider hat der Inhaber verpeilt mir die Beiträge monatlich abzubuchen. Als ich Ihm heut die fristgerechte Kündigung vorbeigebracht habe, hat er es gemerkt aufgrund seiner Mitgliedsdaten. Jetzt will er für die nächsten 12 Monate mir das Geld nachträglich abbuchen. Ist das zulässig oder kann ich da was gegen machen? Es war ja nicht meine Schuld, mein Konto war immer ausreichend gedeckt. Der Fehler kam von seiner Sparkassen Software. Ich kann doch nichts dafür wenn die unfähig sind die Beiträge ordnungsgemäß abzubuchen. Soll er sich das Geld doch von der Sparkasse erstatten lassen! Was kann ich tun - wenn ich überhapt was tun kann! Kenne die rechtslage nicht! Danke für Antworten!
Sorry, von so etwas hab ich überhaupt keine Ahnung. ich weiß auch gar nicht, warum ich plötzlich als „Experte“ angeschrieben werde, bin doch gar keiner!! Komisch das alles…
Ja, die Abbuchung ist korrekt. Der Anspruch ist ja korrekt und nicht verjährt.
Ist das zulässig oder kann ich da was gegen machen? Es war ja nicht meine Schuld, mein Konto war immer ausreichend gedeckt.
Vor einem Jahr habe ich einen Trainingsvertrag abgeschlossen…
Hall,sorry kann leider nicht weiterhelfen.
Solange die Zahlungen nicht verjährt sind, ist das
Abbuchen rechtmäßig. Die Verjährungsfrist beträgt
drei Jahre.
mfg. D.Prinz