Hallo,
zu Lohnabrechnungen folgende Frage,
ist es dem Arbeitgeber erlaubt,nach der Kündigung, in der letzten Gehaltsabrechnung , Abzüge von Frühstückspauschale zu machen,ohne daß diese Frühstükspauschale weder im Arbeitsvertrag vermerkt ist ,oder daß der Arbeitnehmer durch irgendeine andere Information darüber in Kenntnis gesetzt wurde, daß diese Pauschale existiert und vom Lohn abgezogen wird.
Als Angabe für diese Abzüge wurde auf Anfrage des Arbeitnehmers mitgeteilt :
Das Frühstücksgeld ist eine Pauschale für den Verzehr in einem Lebensmittel produzierenden Betrieb.
Man kann diese Pauschale ansetzen,oder der Verzehr muß dokumentiert und abgerechnet werden.
Wir berechnen bei unseren Mitarbeitern die Pauschale,daß es im nachhinein geschieht,ist kein böser Wille.
Sind diese Abzüge ohne vorherige Information darüber wirklich erlaubt,oder kann der Arbeitnehmer sich dagegen zur Wehr setzen ?
Gibt es darüber vielleicht sogar gesetzliche Regelungen?
Vielen Dank schonmal im voraus für entsprechende Antworten !
MfG.
hyj49