Nachträgliche Änderung der Unterhaltszahlung

Angenommen, Mann hat erst heute festgestellt, daß er ab 2008 deutlich zuviel Kindesunterhalt bezahlt hat. Kann Mann die zuviel bezahlte Unterhaltszahlungen dann als Unterhaltszahlung an den geschiedenen Ehepartner ausweisen, wenn dieser das auch so abgibt und somit von der Steuer absetzten? Würde das auch noch gehen, wenn die Steuererklärung schon abgegeben wurde, aber wegen Einspruch noch nicht abgeschlossen wurde?

Hallo,

wenn der Steuerbescheid durch Einspruch noch offen ist, ist grundsätzlich alles noch möglich.

Gruß
Lawrence