Familie Schmidt haben 5m neben einem Parkscheinautomaten auf rechten Straßenseite geparkt und ordentlich den Parkschein gezogen.
Dann haben sie 5min VOR Ablauf der Parkzeit bei der Rückkehr ein „Knöllchen“ zu 5€ am Wischer wegen angeblich fehlendem Parkschein gefunden.
Herr Schmidt hat alle Belege fotografiert und per E-MAil an die Stadtverwaltung, Bußgeldstelle gesendet um die unbürokratisch zu klären.
Jetzt bekamen Schmidts 2 geänderte Bußgeldbescheide einmal Frau Schmidt als Fahrzeughalter mit 5€ und Herr Schmidt extra als Fahrer mit 15€ weil sie angeblich auf der falschen Seite gestanden hatten.
Das heißt der Parkscheinautomat auf der rechten Straßenseite gibt nur Parkscheine für die linke Straßenseite aus… ???
Begründung: Die Befragung des Zeugen hat ergeben, dass er zum Tatort einen falschen Tatbestand verwendet hat. Sie erhalten nun eine Verwarnung mit korrigiertem Tatbestand. Die Beschilderung befindet sich beidseitig bei Einfahrt in die August- Bebel- Straße. Mit Parkschein kann wie angeordnet gegenüber geparkt werden."
Ist dies so zulässig
- Die nachträgliche Änderung des Bußgeldbescheids
und - ein Bußgeldbescheid für den Fahrer und ein weiterer für den Halter …?