Wir haben 5m neben einem Parkscheinautomaten auf „unserer“ Seite geparkt und ordentlich den Parkschein gezogen.
Dann haben wir 5min VOR Ablauf der Parkzeit bei der Rückkehr ein „Knöllchen“ zu 5€ am Wischer wegen angeblich fehlendem Parkschein gefunden.
Ich habe alle Belege fotografiert und per E-MAil an die Stadtverwaltung, Bußgeldstelle gesendet.
Jetzt bekamen wir 2 geänderte Bußgeldbescheide einmal meine Frau als Fahrzeughalter mit 5€ und ich extra als Fahrer mit 15€ weil wir angeblich auf der falschen Seite gestanden hatten.
Begründung: Die Befragung des Zeugen hat ergeben, dass er zum Tatort einen falschen Tatbestand verwendet hat. Sie erhalten nun eine Verwarnung mit korrigiertem Tatbestand. Die Beschilderung befindet sich beidseitig bei Einfahrt in die August- Bebel- Straße. Mit Parkschein kann wie angeordnet gegenüber geparkt werden."
Ist dies so zulässig
- Die Änderung des Bußgeldbescheids
und - ein Bußgeldbescheid für den Fahrer und ein weiterer für den Halter …?