Hallo zusammen,
folgender Fall:
E ist Eigentümer einer Eigentumswohnung und bei der Ablesung der Heizkostenzähler für die Heizkostenabrechnung 2011 längerfristig im Urlaub. Es erfolgt in der Wohngeldabrechung von 2011 ein Abrechung der Heizungskosten auf Grundlage einer von der Heizkostgenabrechnungsfrima erstellten Schätzung. Die geschätzen Werte sind deutlich niederiger als der tatsächlichen Verbrachswerte.
Bei der Heizkostenablesung 2012 erfasst der Ableser neben den Werten von 2012 auch die Werte von 2011, die noch im digitalen Heizkostenverteiler gespeichert sind. Die Abrechung für 2012 erfolgt nach den abgelesen Werten von 2012. Allerdings erhält E von der Hausverwaltung ein Schreiben, in dem ein Nachzahlung für 2011 gefordert wird, da tatsächlichen Verbrauchswerte deutlich über die Schätzwerten liegen. Ist die rechtens? E ist der Meinung, dass über die Abrechung von 2011 bereits alle Kosten verteilt wurden und keine Anspürche mehr bestehen.
Vielen Dank.
Johanna