Hallo,
ich hätte einmal zwei Fragen zu folgendem Musterfall:
Gegeben: Ein Einzelunternehmer der Ust. ausweist und unter die Einkommenssteuergrenze fällt.
Angenommen dieser Einzelunternehmer berücksichtig in seiner Steuererklärung für 2007 Rechnungen (Ausgaben) mit Rechnungsdatum in 2008 NICHT, obwohl diese Ende 2007 bezahlt wurden.
Kann er diese dann einfach in seiner Steuererklärung 2008 als Ausgaben geltend machen?
Oder muss/kann die Steuererklärung 2007 noch berichtigt werden?
Danke für eure Antworten!
was soll denn bedeuten „fällt unter die Einkommensteuergrenze“?
Der Einzelunternehmer sollte erstmal angeben, ob er bilanziert oder eine EÜR macht!
Und dann lässt sich das Problem wohl lösen: bei Bilanz kommt es auf die wirtschaftliche Zuordnung an und bei EÜR auf den Zeitpunkt der Bezahlung!
Alles klar?
E.
Das mit „unter die Einkommensteuergrenze fallen“ sollte heißen, dass er insgesamt nicht mehr als diese 7600+x€ im Jahr erwirtschaftet.
Der Gewinn wird mit einer EÜR ermittelt.
Also gibt es in diesem Fall keine Chance die Ausgaben noch geltend zu machen?
Es ist etwas ungewöhnlich, wenn man schon vor Erhalt der Rechnung diese bezahlt. Oder haben Sie da was falsch rübergebracht?
Beim Einnahmeüberschussrechner sind die Ausgaben Betriebsausgaben im Jahr der Zahlung (§ 11 Einkommensteuergesetz). Wenn es für dieses Jahr schon einen bestandskräftigen Steuerbescheid gibt, hat man Pech, weil dieser wird deswegen nicht mehr geändert, was ja sowieo egal ist, wenn man Einkünfte unter dem Grundfreibetrag hat.
Bei den Ausgaben handelt es sich um PC-Hardware die per Vorkasse bezahlt wurde.
Das mit dem Freibetrag stimmt, von der Seite her egal, ärgerlich nur, dass man die Steuer so nicht zurück bekommt… Das ist dann wohl wirklich Pech 
Danke für die Antworten!
Hallo,
dann bezahlt dieser Unternehmer doch sowieso keinen Einkommensteuer?!
Durch die Einreichung der vergessenen Rechnung ändert sich also nichts.
Allenfalls vorhandene Verlustvorträge werden etwas schneller aufgebraucht.
Oder bezieht sich die Frage auf die Umsatzsteuer?
Dann wäre es kein Problem. Wenn ich es richtig verstanden habe, wird 2007 etwas als Vorkasse bezahlt, wofür es erst 2008 eine ordentliche Rechnung gibt?
Grundvoraussetzung für den Vorsteuerabzug ist aber das Vorliegen einer ordentlichen Rechnung und da diese 2008 datiert ist, kann der Vorsteuer-Abzug auch nur 2008 erfolgen.
Ob es richtig ist, dass für die Vorauskasse keine Rechnung/Quittung erstellt wurde lasse ich jetzt mal dahingestellt.
Gruß
Lawrence
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