Hallo,
folgende Frage: wenn jemand nebenberuflich tätig war und er Anfang 2012 einen Teil des nicht versteuerten Geldes die von 2011 erbrachten Arbeitsleistungen bekommen hat - wird ihm das komplett für 2012 angerechnet oder darf er es herunterrechnen auf das was er tatsächlich 2012 erbracht hat?
Grüße
Jessica