Nachträgliche Auszahlung Nebenberuf

Hallo,

folgende Frage: wenn jemand nebenberuflich tätig war und er Anfang 2012 einen Teil des nicht versteuerten Geldes die von 2011 erbrachten Arbeitsleistungen bekommen hat - wird ihm das komplett für 2012 angerechnet oder darf er es herunterrechnen auf das was er tatsächlich 2012 erbracht hat?

Grüße
Jessica

Einnahmen müssen immer im Jahr der Zahlung angegeben werden, also 2012 in der Steuererklärung 2012 usw.!
Ansonsten war die Frage etwas unverständlich, da von Unversteuertem geschrieben wurde - ggf. noch mal klarer formulieren!

Lia

Also als Arbeitnehmer gilt das laufende Gehalt gemäß § 11 (1) S.3 Estg IVM § 38a (1) S. 2 EStg als dann bezogen wenn der Lohnzahlungszeitraum endet.

Beispiel:
Jemand bekommt sein Geld für Dezember 2012 am 15.01.2013
-> Das Geld gehört mit in die Steuererklärung 2012