Nachträgliche Berechnung des Kabelanschlusses

Wir sind 2003 in eine Wohnung eingezogen, welche noch keinen Kabelanschluss hat.
Im Mietvertrag ist in den Nebenkostenaufstellung ein solcher auch nicht benannt.
Nun wurde das Haus saniert und Kabelanschluss verlegt.
In der Nebenkostenabrechnung tauchen nun etwas 100 EUR als Posten auf betitelt mit „Kabelanschluss“.

Es wurde aber nie ein Zusatz oder eine Mitteilung vom Vermieter herausgegeben, der besagt, dass Kabel verfügbar wäre.

Im Mietvertrag steht ein Punkt:

Der Mieter hat den Anschluss seiner Wohnung an das Kabelfernsehen zu dulden, soweit nicht §554 BGB entgegensteht. Wenn diese Einrichtung zur Verfügung steht, hat er anteilige Gebühren zu zahlen.

Muss ich nun aufgrund dieser Klausel die Gebühren entrichten, obwohl diese nun in der Nebenkostenabrechnung für 2010 das erstemal auftauchen und der Vermiteter keine schriftliche Zustimmung meinerseits hat, dass ich diesen Anschluss auch wollte (und bezahle) ?

Hallo Abbas_KA,

wenn dieser Kabelanschluss nicht im Mietvertrag aufgeführt ist und erst nachträglich installiert wurde, dann musste der Vermieter alle Mieter 3 Monate vor Beginn dieser Arbeiten aufklären und Ihnen die dann zu erwartenden Kosten auflisten.
Hier sollten Sie einen Mieterschutzbund oder einen Anwalt für Mietrecht konsultieren,unter Beifügung des Mietvertrages und aller vorhandenen Schriftstücke.
Vielleicht haben Sie ja schon beim Einzug auf eigene Kosten eine Satelitenschüssel eingebaut usw.
Nur eines steht fest, wenn Sie diesen Kabelanschluss nutzen, dann müssen Sie dafür auch zahlen.

Herzliche grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

Hallo Abbas_KA,

ja es ist so, die Kabelgebühren sind zu zahlen.
Um sicher zu gehen, dass der Vermieter auch an die Kabelgesellschaft gezahlt hat und wie er sie auf die Mieter verteilt hat, lass dir die Rechnung von 2010 zeigen vom Vermieter.

So ganz kann es an dir aber nicht vorbei gegangen sein!? Es muss doch eine Anschlußdose für das Kabelfernsehen/Rundfunk in deiner Wohnung gelegt worden sein, oder?
Beste Grüße
Kocki

Hallo Koki,

erstmal Vielen Dank für deine Antwort.
Um das zu erklären muss ich glaube ich etwas ausholen.

wir sind 2003 wie geschrieben eingezogen und haben uns eine SAT Schüssel auf den Balkon gestellt. Im Jahre 2006 wurde dann gegenüber ein grösseres Haus gebaut, welches den Satelitenempfang gestört hat, da es unsere Sicht auf den Sateliten nahm (ist in einer grösseren Stadt in einer Art Häuserschlucht).
Nachdem wir uns bei den Bauherren beschwert haben, haben diese uns ans Kabelnetz anschliessen lassen und für unsere Wohnung den Kabelanschluss bezahlt.

In den Jahren 2007, 2008 und 2009 zahlten wir keine Kabelgebühren.
2010 lies der Vermieter das Haus sanieren/renovieren und dabei nachfragen wer Kabelanschluss benötigt. Wir haben dies abgelehnt (da wir bereits ja Kabel hatten).

Nun 2012 kam die Abrechnung für das Jahr 2010 (bis Januar 2011). Und dort tauchte dann zuallererst diese Nebenkosten Kabelanschluss auf.

Viele Grüsse,

Abbas_KA

Hallo Heinz Brassel,

Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe die Situation weiter unten noch etwas näher erläutert - weis nur nicht ob sie das lesen können.

Irgendwie ist das „Forum“ hier komisch bzw. ich verstehe es nicht ganz.
Ich hoffe einfach mal sie können die Antwort auf den Post vom User Kocki auch lesen :smile:

gruss,
Abbas_KA

Hallo Abbas_KA,

da ich aus Ihrer zweiten Anfrage keinerlei neue Erkenntnisse gewonnen habe,kann ich auch nicht mehr zu dieser Angelegenheit beitragen.

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Brassel

Hallo Abbas_KA,

ja jetzt ist mir das alles verständlich. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass ihr die Gebühr zahlen müßt. Falls ihr einen Vertrag mit dem Bauherrn des gegenüberliegenden Hauses habt, in dem steht wie lange er für die Kabelfernsehgebühr aufkommt, dann könnt ihr ja damit gegenüber dem Vermieter die Kabelfernsehgebühr von den Nebenkosten herausnehmen lassen, da ja der Bauherr von gegenüber die Kosten übernimmt.
Beste Grüße
Kocki

Hallo, die Klausel im Mietvertrag berechtigt leider den Vermieter die Kosten ab dem Zeitpunkt, wo der Kabelanschluss für Sie zur Verfügung steht auch diese umzulegen. Grüße vom Info-Nebenkosten Team

Hallo Abbas– KA,

dazu folgendes Urteil:

Umstellung von Gemeinschaftsantenne auf „Kabel“:

In dem Mietshaus bestand eine Gemeinschaftsantenne, die Benutzung dieser Antenne war im Mietvertrag vereinbart worden. Der Vermieter wollte „zwangsweise“ auf einen Kabelanschluß umstellen und kappte die Antennenleitungen zur bestehenden Gemeinschaftsantenne. Dazu entschied das LG Berlin:
Ein Vermieter von Mietwohnungen ist nicht berechtigt, die mitvermietete Gemeinschaftsantenne zu kappen und seine Mieter hinsichtlich der Wiederherstellung des Radio- und Fernsehempfangs auf den Abschluß von Verträgen mit einer Kabelservicegesellschaft verweisen. Er darf die von ihm übernommene Hauptleistungspflicht zur Ermöglichung des Radio- und Fernsehempfangs nicht an einen Dritten delegieren mit der Folge, daß seine Mieter mit diesem Dritten gesonderte entgeltliche Verträge schließen müssen. LG Berlin, Entscheidung vom 28. Februar 1997, Az: 64 S 418/96, Quelle: MM 1997, 374

Ich denke, das ist klar!

Gruß

Mary