...nachträgliche Betriebsausgaben

Hallo liebe Fachleutz,

habe eine Diskussion mit einem Bekannten, da wir uns nicht auf EINE Lösung einigen können, hiermit die Frage mal an Euch:

Gibt es eine Möglichkeit nachträgliche Betriebsausgaben (nach Betriebsaufgabe) für „übriggebliebene“ Geschäftsdarlehen (hier: Zinsen) auch dann steuerlich geltend zu machen, wenn diese nur als Forderung jährlich zu einer Gesamtsumme X per Kto.-Auszug bankseits hinzugefügt werden, jedoch KEINE Zahlung/Tilgung monetär erfolgt?

Würde mich über zahlreiche Antworten freuen!

MfG
M.B.

Hi,

Gibt es eine Möglichkeit nachträgliche Betriebsausgaben (nach
Betriebsaufgabe) für „übriggebliebene“ Geschäftsdarlehen
(hier: Zinsen) auch dann steuerlich geltend zu machen,

dazu ist die Angabe der Rechtsform erforderlich, in dem der Betrieb geführt wurde, z.B. Einzelunternehmen, GbR, GmbH…

Was sagt eigentlich die Bank dazu, dass die Zinsen nicht bezahlt werden? Ist eine Insolvenz anhängig oder in Kürze erforderlich?

Schöne Grüße
C.

HoiHoi,

bei dem fiktiven^^ Unternehmen handelt es sich bei der Rechtsform um eine Einzelfirma.

Tja, die Bank, die hat in unserem Modell die neue Verjährungsfrist verschlafen und sich somit eine Einrede der Verjährung eingefangen, welche aber noch nicht abgeschlossen ist (die schlechtere Alternative wäre dann tatsächlich die Insolvenz)^^

schonmal Danke im voraus
Michael