Hallo,
wie ist das eigentlich hier in Deutschland, wenn man z.B. bei einem Abo nicht zahlen kann, worauf dann die Leistung eingestellt wird, wie es ja oft so ist und dann wird bezahlt (muss noch nichtmal über Mahnung und so laufen sondern einfach nur leicht verspätet) muss dann der Dienstleister nachliefern, also bei einem Zeitschriftenabo z.b. die verpassten Zeitschriften nachliefern ? Gibt es da Urteile, vielleicht auch im Allgemeinen gesehen, also nicht speziell auf Zeitschriftenabos, sondern halt Dienstleistung erwartet, Zahlung erfolgte später, muss die zwischenzeitliche Einstellung dann nacherfüllt werden, da man ja das bezahlt hat (wenn auch verspätet ?)
THX FrankFurter