Nachträgliche Einführung einer Kreditkartengebühr

Guten Tag,

angenommen, ein Bankkunde hat vor 14 Jahren einen Kreditkarte ohne Kartengebühr beantragt und erhalten.
Der Rechnungsausgleich sollte mittels Lastschrift von seinem Girokonto bei einer anderen Bank in monatlichen Teilbeträgen erfolgen .
Vor 10 Jahren wurde für diese Karte eine Jahresgebühr eingeführt, von der der Kunde bis gestern nichts erfährt.
Die Jahresgebühr wird aber nicht per Lastschrift eingezogen, sondern das Kreditkartenkonto damit und den entsprechenden Zinsen belastet.
Auf einem Flyer wurde u.a. auch mit voller Online-Kostenkontrolle geworben, indem per E-Mail informiert werden sollte, wenn eine Kartenabrechnung vorliegt und dass die Abrechnungen per Post zugesandt werden, falls Online kein Abruf erfolgt.
Entsprechende E-Mails und die Zugangsdaten für das Online-Banking hat der Kunde aber niemals erhalten. Abrechnungen per Post, auf denen aber keine Jahresgebühr aufgeführt war, wurden ihm vor vielen Jahren nur für ein paar Monate zugesandt.
Der Kunde hat sich nicht um weitere Abrechnungen bemüht, weil er davon ausgegangen war, dass der monatliche Mindestbetrag, der vom Girokonto abgebucht wurde, zur Deckung ausreicht.
Im aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank ist diese Kreditkarte und damit deren Jahresgebühr nicht aufgeführt.
Wie groß wäre die Wahrscheinlichkeit, dass aufgrund dieser Fakten und Argumente die Bank auf die berechneten Jahresgebühren und Zinsen verzichtet oder der Kunde erfolgreich klagt?

Gruß
Pontius

Was soll man auf diese Frage antworten, wenn man weder die Bank noch die Karte noch die Vertragsbestimmungen kennt noch weiß, warum der Kunde keine Emails bekommen hat?

Es ist unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen, daß das Kreditinstitut den Kunden nicht über die Einführung der Gebühr informiert hat.

Es ist unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen, daß der Kontostand des Kreditkartenkontos auf diesen Abrechnungen nicht aufgeführt war.

Es ist unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen, daß das Kreditinstitut trotz korrekter Kontaktdaten keine Zugangsdaten u.ä. verschickt hat und auch Abrechnungen nur für ein paar Monate.

Eher niedrig.

Gruß
C.

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Hallo C.,

vielen Dank für deine Antwort.
Diese Bank spekuliert doch darauf, dass der Kunde sein Konto nicht so schnell ausgleicht, um entsprechend hohe Zinsen kassieren zu können.
Bei dieser Kreditkarte waren es vor 14 Jahren 12,98% p.a. und bei Kreditkarten die von dieser Bank aktuell angeboten werden, sind es sogar bis zu 14,33% p.a. und das in einer Niedrigstzinsphase.
Deshalb wird ja auch immer ein Teilbetrag von nur 5% des Gesamtrechnungsbetrages bzw. ein Mindestbetrag per Lastschrift abgebucht.
Warum sollte es bei dieser Geschäftspolitik so unwahrscheinlich sein, dass der Kunde über seinen Kontostand und nachträglich erhobene Kosten nicht informiert worden ist, zumal der Kunde ja in der Beweispflicht ist ? Und wie soll der beweisen, dass er etwas nicht bekommen hat?
Von Mitarbeitern dieser Bank erhielt der Kunde auf telefonische Nachfrage kürzlich die Auskunft, dass es zu dieser Kreditkarte weder E-Mails bei neuen Kartenabrechnungen, noch Abrechnungen per Post gibt.
Ist die Bank denn nicht verpflichtet, die Karte und die Kartengebühren in ihrem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis anzugeben, auch wenn diese Karte inzwischen unter diesem Namen und zu diesen Konditionen nicht mehr erhältlich ist, aber die ausgegebenen immer noch gültig und nicht gekündigt sind?

Gruß
Pontius

Weil das keine Geschäftspraxis ist, die von einem deutschen Kreditinstitut verfolgt ist.

Es ist viel einfacher: das Kreditinstitut wird nachweisen können, daß die Schrieben versandt wurden, weil es zur Aufbewahrungspflicht gehört, Geschäftsbriefe u.ä. über zehn Jahre hinweg aufzubewahren. Daß mal ein Schreiben nicht ankommt, ist plausibel, aber über Jahre hinweg?

Wenn das Produkt nicht mehr vertrieben wird, muß es auch nicht ins Preis- und Leistungsverzeichnis. Das ist ein Verzeichnis, anhand dessen sich der Kunde vor Vertragsabschluß in standardisierter Form informieren kann.

Gruß
C.

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Nachtrag:

Diese Abrechnungen per Post hat es nur für vier Monate gegeben.
Der Kontostand war aufgeführt. Es war kein Betrag offen bzw. fällig.
Eine Kartengebühr wurde nicht aufgeführt, entweder weil es sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht gab oder sie in einem der anderen Monate erhoben wurde.

Vielen Dank.
Und noch eine Frage:
Sind die Angaben zu einem Produkt auf einem Bank- Flyer verbindlich oder könnten darin die tollsten Angebote gemacht werden, ohne dass sich die Bank daran halten müsste?