Kann der Vermieter nach Abschluss des Mietvertrages noch Posten in die umzulegenden Kosten aufnehmen?
Für die Reinigung des Treppenhauses wurde zunächst vereinbart, dass es Sache der Mieter selbst ist die Treppe zu putzen. Wenn dann eine Putzkraft dafür eingestellt wird, können diese Kosten umgelegt werden? Demokratische Entscheidung durch Mehrheitsfindung? Was, wenn eine Mietpartei sich weigert?
Kann der Vermieter nach Abschluss des Mietvertrages noch
Posten in die umzulegenden Kosten aufnehmen?
Generell gilt: das ist ein Vertrag, somit sind Änderungen nur (rechts-)gültig, wenn beide Parteien zustimmen.
Für die Reinigung des Treppenhauses wurde zunächst vereinbart,
dass es Sache der Mieter selbst ist die Treppe zu putzen. Wenn
dann eine Putzkraft dafür eingestellt wird, können diese
Kosten umgelegt werden? Demokratische Entscheidung durch
Mehrheitsfindung? Was, wenn eine Mietpartei sich weigert?
Wenn das im Mietvertrag so festgelegt ist, hat jede Mietpartei die Möglichkeit, das mit dem Putzen selbst zu erledigen. Kein Mieter kann im Nachhinein „gezwungen“ werden, einer Putzfrau und den damit anfallenden Kosten zuzustimmen (Ausnahmen: bei selbstgenutzter Eigentumswohnung durch Beschluss der Eigentümerversammlung). Auch hier gilt, dass bei Abschluss des (Miet-)Vertrages für den Mieter ersichtlich sein muss, welche Kosten damit verbunden sind.
Aber wenn alle anderen Mieter dafür sind, sollte man sich seine Argumentation schon sehr gut überlegen, um nicht den Hausfrieden zu stören …