nachträgliche Erhöhung von Streitwerten

Jemand führt einen Prozess durch alle Instanzen.

Mit dem Urteil erhöht die letzte Instanz zugleich den Streitwert derart, daß sich die bisherigen Gerichts/Anwaltskosten nahezu vervierfachen und zwar rückwirkend wieder für alle Instanzen.

Ich kann es nicht formulieren, aber irgendetwas scheint mir an dieser juristischen Geldschöpfungsmaschinerie zutiefst ungerechtfertigt zu sein.

Ist es möglich den Anwalt der ersten Instanz wegen schlechter Beratung zu verklagen?

Ich würde es beim ersten versuchen weil die Verjährung läuf mit der Übernahme des Mandat 3 Jahre frühestensfalls.

dh Verjährung schon Abgelaufen für den ersten während die Sache noch läuft

Soll er auf die Einrede der Verjahrung verzichten.

Johannes

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Leider ist Deine Beschreibung für eine wirkliche Analyse der Situation nicht ausreichend.
Grundlegend ist es möglich, daß sich der Streitwert während des Prozesses erhöht. Dies kann durch Widerklage (§ 19 I 1 GKG), Hilfsanträge (§ 19 I 2 GKG), eine späteren Feststellung, daß der Klagegegenstand einen höheren Wert hat, etc. geschehen. Daher stellt sich das immer als ein Risiko für die Parteien dar.

Ob den Anwalt hier ein Beratungsverschulden triftt, ist so natürlich auch nicht festzustellen. Sicherlich gibt es Situationen, in denen der Anwalt darauf hinweisen müßte, das ist jedoch Einzelfallabhängig. Andere Erhöhungsgründe, wie etwa eine Widerklage, fallen hier wohl kaum drunter, da eine Klage der anderen Partei ohnehin jederzeit auch außerhalb des laufenden Prozesses drohen kann.

Zu genau darf man es ja nicht beschreiben. Die physischen Werte haben sich nicht verändert. Lediglich die Ansicht des jeweiligen Gerichtes, wie der Streitwert zu berechnen sei.

Der Prozess begann mit 50.000 Tausend Euro Streitwert am LG. Nach Urteil und Betreiben des Anwaltes, setzte LG Streitwert auf ca 700.000 Euro fest.
OLG setzte Streitwert wieder auf ca 50.000 fest. BGH erhöhte dann auf 300.000 Tausend und im Urteil auf 1.3 Mio.

Lotto zu spielen, scheint mir berechenbarer

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Ich würde es beim ersten versuchen weil die Verjährung läuf
mit der Übernahme des Mandat 3 Jahre frühestensfalls.

dh Verjährung schon Abgelaufen für den ersten während die
Sache noch läuft

Dies, obwohl er eine drei- bis vierfach höhere Rechnung erst jetzt scheibt ?

Moien!

Ignorier Johannes besser und gib dem anderen Poster mal genaue Details - dann bekommst auch bessere Antworten ;o)

Bernd

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Vorsicht BerndW ist offiziell als dumm anerkannt

Moien!

Leider ja denn die fehlerhafte Beratung war ja viel früher.

Das Gesetz ist da ein wenig schwammig. Es gibt da „frühestenfalls und spätestens“

Bitte Ihn auf die Einrede der Verjährung generell zu verzichten bis die Sache zu Ende ist.

Johannes

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Hallo,

leider ist es so, dass nicht nur der materielle Ausgang von Verfahren oft unvorhersehbar ist, sondern auch die Nebenentscheidungen Risiken bergen, die man nicht unbedingt vorher sehen und erkennen kann. Wie du selbst schreibst, waren sich die Instanzgerichte ja auch nicht über den Streitwert einig und haben immer wieder neue Festsetzungen getroffen. Wie hätte der Anwalt da im Vorfeld die letztendliche Streitwertfestsetzung der letzten Instanz vorhersehen können? Leider gibt es Verfahren und Verfahrensgegenstände, bei denen man zum Streitwert höchst unterschiedlicher Meinung sein kann, und dann passieren solche Dinge, ohne dass dies dem Anwalt anzulasten wäre. Gäbe es eine weitere Instanz, wäre es ja durchaus möglich gewesen, dass diese den Streitwert wieder erheblich niedriger angesetzt hätte. Glücklicherweise ist aber irgendwann Schluss im Instanzezug, und mit der höchstrichterlichen Entscheidung muss man dann leben, so oder so.

Dass der eigene Anwalt nunmehr nach diesem Streitwert abrechnet ist ihm zudem auch nicht anzulasten, denn er ist gesetzlich hierzu sogar gezwungen! Sicherlich kann man mit vielen Kollegen hierüber informell reden und ggf. eine Lösung finden, aber offiziell, ist die Sache klar und dem Kollegen auch nicht anzulasten.

Mit Geldschöpfungsmaschine hat die Sache aber ganz sicher nichts zu tun. Es gibt genug Fälle, in denen die Geschichte auch genau anders herum ausgeht und der bislang lukrative Fall letztinstanzlich dann zum finanziellen Reinfall wird, weil der Streitwert plötzlich ins Bodenlose sinkt. Die Anwälte können dieses Risiko nur mitteln (mal hat man Glück, mal hat man Pech), der konkret betroffene einzelne Mandant freut sich im einen Fall und ärgert sich im anderen.

Gruß vom Wiz

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Hallo,

leider ist es so, dass nicht nur der materielle Ausgang von
Verfahren oft unvorhersehbar ist, sondern auch die
Nebenentscheidungen Risiken bergen, die man nicht unbedingt
vorher sehen und erkennen kann. Wie du selbst schreibst, waren
sich die Instanzgerichte ja auch nicht über den Streitwert
einig und haben immer wieder neue Festsetzungen getroffen. Wie
hätte der Anwalt da im Vorfeld die letztendliche
Streitwertfestsetzung der letzten Instanz vorhersehen können?

Da hast Du i.A. sicher recht. Was den speziellen Fall angeht ist hinzuzufügen:

  • Der Anwalt wußte, daß der Kläger hohe Streitwerte scheut.

  • Der Anwalt führte den Prozess vor dem LG (und gewann auch) mit niedrigem Streitwert.

-Unmittelbar nach dem Urteil des LG aber beantragte gleicher Anwalt einen wesentlich (nahe am BGH liegenden und auf ähnlicher Rechnung beruhenden) Streitwert der Sache.

Der Kläger hatte schon damals den Eindruck, jener Anwalt habe ihn über den Anfangs niedrigen Streitwert zu der vom Anwalt vertreten Prozessstrategie gelockt. Da der Prozess voll umfänglich gewonnen wurde, störte es ihn damals jedoch nicht.

-Obwohl die Rechtsauffasung des Klägers vom BGH bestätigt wurde, hätte er auch mit einer anderen (aber wesentlich kostengünstigeren) Strategie Recht erhalten. So jedoch bleibt er, ob der gewählten (streitwerttreibenden) Prozessstrategie des Anwaltes auf mind. der Hälfte der nunmehr stark erhöhten Kosten sitzen.

Mit Geldschöpfungsmaschine hat die Sache aber ganz sicher
nichts zu tun. Es gibt genug Fälle, in denen die Geschichte
auch genau anders herum ausgeht und der bislang lukrative Fall
letztinstanzlich dann zum finanziellen Reinfall wird, weil der
Streitwert plötzlich ins Bodenlose sinkt. Die Anwälte können
dieses Risiko nur mitteln (mal hat man Glück, mal hat man
Pech), der konkret betroffene einzelne Mandant freut sich im
einen Fall und ärgert sich im anderen.

Gruß vom Wiz

Der Kläger kann sich jedoch des Verdachtes nicht erwehren, daß Anwälte dann aber bei Fällen, in denen etwas herauszuholen scheint, doch arg versucht sind diese in eine Geldsch®öpfungsmaschine umzuwandeln.

Vom Anwalt erster Instanz erhielt der Kläger ein Begeleitschreiben des Anwaltes 2. Instanz (nebst stark erhöhter Kostenrechnung … selbstredend), in diesem Schreiben findet sich folgende Bemerkung:

_Sehr geehrter Herr Kollege

(…)dürfen wir Ihnen die erfreulich Mitteilung machen, dass das Revisionsverfahren erfolgreich zum Abschluß gebracht worden ist. (…)

Erfreulich dürfte in diesem Zusammenhang vor allem die Änderung des Streutwertes auf 1,3 Mio € für den ersten und zweiten Rechtszug anzusehen sein._

Ich weiß nicht wie Du das siehst … aber gäbe es den Straftatbestand ‚Verhöhnung des eigenen Klienten‘ … so sähe ich den hier als gegeben an.

Zugunsten der IQ-Vermutung des ersten Anwalts, gehe ich mal davon aus, daß die Kopie des Schreibens den Kläger nur einer blonden Sekräterin wegen erreichte.

Solche Bemerkungen machen einen Klienten natürlich misstrauisch, geben ihm das Gefühl geschröpft worden zu sein.

Allgemein stellt sich doch auch folgende Frage:

Im Wissen um die möglichen maximalen Kosten, hätte der Kläger womöglich PKH beantragt. Diese hat er nicht beantragt, da der Prozess ja mit relativ niedrigem Streitwert begonnen wurde.

Es geht hier um eine mehr als 20fache Erhöhung des ursprünglichen Streitwertes

Ist also der Kläger nicht durch Vortäuschen eines niedrigen Streitwertes um die PKH betrogen worden ?

Gruss Bell

und thx für Deine ausführliche Stellungnahme.

Hallo!

Ist es möglich den Anwalt der ersten Instanz wegen schlechter
Beratung zu verklagen?

Wenn vorher absehbar ist, dass die Höhe des Streitwertes ein Problem sein wird und möglicherweise die Gerichte diesen unterschiedlich bemessen, dann muss der Anwalt natürlich schon darüber aufklären.

Sonst schließe ich mich dem an, was Wiz bereits gesagt hat. Außerdem kennen wir ja auch hier nicht alle Details, wir wissen ja nichtmal worum überhaupt gestritten wurde - ob das dann da jetzt alles richtig gelaufen ist oder nicht, kann dir da niemand sagen.

Gruß
Tom

Hallo!

Ach ja, eines noch: hast du jetzt beim BGH gewonnen oder verloren?

Gruß
Tom