Nachträgliche Erschließungskosten

Hallo zusammen,

als Neuling wende ich mich direkt mal mit einer konkreten Frage an Euch.

Circa 6 Jahre nach dem Einzug in eine selbstgenutzte Eigentumswohnung wird die anliegende Straße aufwendig neu gestaltet. Seitens der Stadt wird dafür ein Erschließungsbeitrag i.H.v. knapp 2.000 Euro erhoben.

Meine Frage lautet nun, ob diese Kosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden können?

Vielen Dank & schöne Grüße,
Fortunist

Hallo zusammen,

Hallo,

als Neuling wende ich mich direkt mal mit einer konkreten
Frage an Euch.

Circa 6 Jahre nach dem Einzug in eine selbstgenutzte
Eigentumswohnung wird die anliegende Straße aufwendig neu
gestaltet. Seitens der Stadt wird dafür ein
Erschließungsbeitrag i.H.v. knapp 2.000 Euro erhoben.

Meine Frage lautet nun, ob diese Kosten in der Steuererklärung
geltend gemacht werden können?

Bei selbstgenutzten Eigentum kann man keine Kosten steuerlich geltend machen.

Vielen Dank & schöne Grüße,
Fortunist

Grüße

Guten Abend,

das hatte ich mir fast schon gedacht.
Vielen Dank!

Grüße
Fortunist