Hallo,
aufgrund von Zeitdruck sind wir nicht in der Lage, die Zusage der GKV zur Kostenerstattung von Medikamenten abzuwarten.
Von daher haben wir erstmal ein Privatrezept.
Wenn die Krankenkasse zur weiteren Behandlung zustimmt, wird sie dann problemlos die bereits geleisteten Zahlungen erstatten? Oder gilt die Zusage dann nur für zukünftige Rezepte?
Gruß,
Martin
Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass für die Kostenerstattung ein
entsprechender Antrag bei der Kasse gestellt wurde.
In der Regel gilt, Kostenbewilligigung ab Antragstellung.
Ich persönlich würde ggf. auch rückwirkend eine Zusage vornehmen,
aber das liegt im Ermessen der jeweiligen Kasse.
Gruss
Günter Czauderna
Hallo,
ein offizieller Antrag wurde noch nicht gestellt, da er vom behandelnden Arzt noch nicht vorliegt. Leider drängt die Zeit.
Aber eine schriftliche Voranfrage wurde bereits an den zuständigen GKV-Mitarbeiter geschickt.
Ich fall auch nicht tot um, wenn dieses eine Rezept nicht erstattet wird (ist keine Bagatellsumme, aber auch kein Riesenbatzen), aber man weiß gerne, woran man ist 
Gruß,
Martin
Hallo,
Antwort von der GKV ist da. Ein neuer Behandlungsplan muß eingereicht werden. Auch wenn dieser genehmigt wird, können bereits ausgelegte Kosten nicht nachträglich erstattet werden 
Das finde ich sehr unkulant von der GKV und auch einfach unverständlich.
Bin ich sehr unzufrieden mit.
Wenn ich warten könnte/wollte und sie würden es genehmigen, müßten sie es ja auch bezahlen…
Gruß,
Martin