Hallo, ich habe im Oktober 2003 eine reparatur in einer Opel Werkstatt durchführen lassen. Die Rechnung belief sich auf fast 700,-€ ( Im Vorfeld habe ich die mündliche Absprache getroffen, es soll nicht teurer als 800,-€ werden , da eine Reparatur dann nicht in Betracht kommt ). Ich habe dann die Rechnung beglichen und eine Rechnung mit dem Vermerk der Bezahlung erhalten. Einige Wochen später mußte ich wegen einer anderen Sache wieder in die selbe Werkstatt, dabei entdeckte der Meister, das bei der Reparatur im Oktober einige Dinge in der Rechnung nicht aufgeführt und folglich nicht abgerechnet wurden. Diese versucht er jetzt nachträglich in voller Höhe von mir zu bekommen, es handelt sich um ca. 300,-€. das würde aber meinen Auftrag in Frage stellen, da eine Reparatur von mir in Höhe von über 800,-€ nicht in Auftrag gegeben worden wäre. kann mir mal einer sagen wie hier die Rechtslage ist. Danke Winfried
Hallo,
um nachzuweisen daß eine Reparatur nur bis 700€ Kosten erfolgen sollte wäre es natürlich gut gewesen das schriftlich festzuhalten oder zumindest einen Zeugen zu haben der bestätigen kann daß Du dieses Limit gesetzt hast.
Allerdings ist das jetzt auch unerheblich…nur so als Tipp für’s nächste Mal.
Zu der nachträglichen Forderung der Werkstatt: Nachdem Du von der Werkstatt einen Beleg und damit einen Beweis hast daß Du die Rechnung, die an Dich gestellt wurde, korrekt bezahlt hast, würde ich mir keine weiteren Sorgen mehr machen. Du hast alle finanziellen Verpflichtungen erfüllt - basta.
Ich würde also einfach gar nichts tun sondern die Sache auf sich beruhen lassen. Wenn die Werkstatt zum Gericht rennt fliegen sie sofort auf die Nase weil Du ja einen Beweis hast daß Du deine Rechnung bezahlt hast. Für die Blödheit der Werkstatt, die Posten auf der Rechnung vergißt, kannst Du nicht verantwortlich gemacht werden - das ist deren eigene Dummheit und deren Pech.
Allerdings würde ich mir überlegen die Werkstatt zu wechseln. Sie haben zuerst Dein Limit mißachtet und waren jetzt nicht in der Lage eine korrekte Rechnung zu erstellen (zum Glück in diesem Fall nicht zu Deinen, sondern ihren Ungunsten). Das würde mein Vertrauen in die Werkstatt sehr einschränken…
Gruß,
MecFleih