Hallo Team,
wie verhält es sich eigentlich mit der Beweislage , wenn hypothetisch
ein Fahrer A, weil er von einem Falschparker behindert wurde, den beim Ausparken kurz und sehr leich berührt hat und beide Parteien sich erst eingen nichts zu machen ,- also weder Polizei noch Versicherungen einschalten, weil nichts zu sehen war, und Fahrer B nun aber nach einigen Wochen auftaucht und meint, es würde doch einen Schaden geben nun plötzlich.?
Unstrittig ist ganz klar wohl, dass Ansprüche , sofern es welche gibt, erst in 3 Jahren verjähren, aber woher soll A nun wissen, ob nicht später ein anderer Schaden hier dazu kam oder es sich um einen schon bestehenden, evtl jetzt erst bemerkten von B handelte? Wo nun so ominös nach Wochen geltend gemacht wird ?
Leider hatte A keine Chance sich den angeblichen Doch-schaden anzusehen, den B nun geltend macht .
B hatte den Vorfall vor Wochen nicht selbst gesehen, da sie nicht im parkenden Fahrzeug sass und nur bemerkt, dass etwas war, weil A bei ihr klingelte und bescheid sagte. Sie weiss nicht einmal, wo genau die Berührung an dem Auto stattgefunden hat.
Meldet A es der Versicherung , wird die sicher kein teures Gutachten machen lassen und einfach begleichen und hochstufen.
Zeugen gab es keine, ausser evtl. die 6- Jährige Tochter von A.
Nehmen wir an schriftlich gibt es auch nichts, öffentliche Strasse , also kein Privatgrundstück. Wohngegend.
B will nun einen Kostenvoranschlag machen lassen und prüfen ob es noch weitere Schäden unsichtbar gäbe.
Wie sollte sich A verhalten?