Nachträgliche Forderungen Parkplatz

Hallo Team,

wie verhält es sich eigentlich mit der Beweislage , wenn hypothetisch
ein Fahrer A, weil er von einem Falschparker behindert wurde, den beim Ausparken kurz und sehr leich berührt hat und beide Parteien sich erst eingen nichts zu machen ,- also weder Polizei noch Versicherungen einschalten, weil nichts zu sehen war, und Fahrer B nun aber nach einigen Wochen auftaucht und meint, es würde doch einen Schaden geben nun plötzlich.?
Unstrittig ist ganz klar wohl, dass Ansprüche , sofern es welche gibt, erst in 3 Jahren verjähren, aber woher soll A nun wissen, ob nicht später ein anderer Schaden hier dazu kam oder es sich um einen schon bestehenden, evtl jetzt erst bemerkten von B handelte? Wo nun so ominös nach Wochen geltend gemacht wird ?
Leider hatte A keine Chance sich den angeblichen Doch-schaden anzusehen, den B nun geltend macht .
B hatte den Vorfall vor Wochen nicht selbst gesehen, da sie nicht im parkenden Fahrzeug sass und nur bemerkt, dass etwas war, weil A bei ihr klingelte und bescheid sagte. Sie weiss nicht einmal, wo genau die Berührung an dem Auto stattgefunden hat.
Meldet A es der Versicherung , wird die sicher kein teures Gutachten machen lassen und einfach begleichen und hochstufen.
Zeugen gab es keine, ausser evtl. die 6- Jährige Tochter von A.
Nehmen wir an schriftlich gibt es auch nichts, öffentliche Strasse , also kein Privatgrundstück. Wohngegend.
B will nun einen Kostenvoranschlag machen lassen und prüfen ob es noch weitere Schäden unsichtbar gäbe.
Wie sollte sich A verhalten?

Hallo !

A meldet es der Versicherung nach und gibt auf dem Fragebogen auch die genaue Schilderung ab,wie es sich zugetragen hat und wie man sich vor Ort mit B geeinigt hatte.
Versicherung wird unberechtigte Forderungen gegen A auch abweisen und A auch ggf. Rechtsschutz in einem Gerichtsverfahren gewähren.

Ein Sachverständiger kann sich schon auch später noch ein Schadensbild machen,wenn er Schilderung des Herganges und Spuren an den Fahrzeugen besichtigt. Die vermeindlichen Spuren am Fahrzeug B sind ja sicher noch da,weil er sie erst behoben/bezahlt haben möchte.
Aber darum kümmert sich die Versicherung.

Natürlich kann man dann im Vertrag zurückgestuft werden,sind es nur kleine Schäden,dann steht es A immer noch frei,die Kosten der Versicherung zu erstatten um der Rückstufung zu entgehen.

MfG
duck313

Nur mal nachgehakt:

B hat den Schaden und die Stelle der Berührung gar nicht gesehen, war gar nicht am Fahrzeug, hat aber trotzdem dem A gesagt: „Ach, da ist kein Schaden, sagen sie? Dann fahren sie mal ruhig weiter.“

Jetzt mal im Ernst, so ein Falbeispiel ist doch weit ab jeder Realität…